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Informationen für Lehrkräfte

Diese Seite soll Sie als Lehrkräfte, die mit unseren sehgeschädigten und anderweitig behinderten Studierenden direkt am Geschehen sein werden aufklären, welche spezifischen Probleme unsere Studierenden haben und wie Sie sich darauf einrichten können.

Was ist eine Behinderung und wie wird es definiert?

Die gesetzliche Definition von Behinderung gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 3 BGG lautet wie folgt:

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Hier bei uns trifft die Definition "körperliche Funktion" zu. Die Sehkraft unserer Studierenden ist zum Teil vollkommen nicht mehr, oder nur noch in einem geringen Maße verfügbar. Manchen unserer Studierenden ist ihre Behinderung kaum anzusehen, was eine Einschätzung der Situation des Einzelnen schwierig macht. Da die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist , erfordert es eine individuelle Anpassung der Lernmethoden und die Leistungserbringung eines jeden Studierenden. Der Nachteil, den jeder Student durch seine Behinderung hat, muss ausgeglichen werden, damit auch diese Studierenden unter gleichen Voraussetzungen wie ihre nicht behinderten Kollegen die erforderlichen Leistungen nachweisen können.

Der Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen soll nicht die fachlichen Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten verringern. Deshalb handelt es sich daher keinesfalls um eine Erleichterung, sondern um eine dem Studierenden individuell angepasste und bedarfsgerechte Gestaltung der zu erbringenden Leistungen. Dies ermöglicht den behinderten und chronisch erkrankten Studierenden das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen unter gleichwertigen Bedingungen.

Die bedarfsgerechte Modifikation von Bedingungen bei Studienleistungen geschieht durch Absprache zwischen der/dem Lehrenden und der/dem Behinderten. Bei den Prüfungsleistungen muss der behinderte Studierende einen formlosen Antrag an das zuständige Prüfungsamt bzw. den zuständigen Prüfungsausschuss richten. In diesem Antrag sollte der Studierende die für ihn geeigneten Nachteilsausgleiche darlegen. Ein geeigneter Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Ein geeigneter Nachweis kann beispielsweise sein: ärztliches Attest, psychologisches Gutachten, Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch i. S. des § 2 Abs. 2 SGB IX oder die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten. Diese nachteilsausgleichenden Maßnahmen dürfen sich nicht auf die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen auswirken und nicht in Leistungsnachweisen oder Zeugnissen dokumentiert werden.

Vorlesungen für Sehgeschädigte

Je nach Sehschädigung bleibt von der Vorlesung ein sehr eingeschränkter Seheindruck oder gar nur der gesprochene Anteil bei Blindheit übrig. Je nach Sehvermögen („Sehrest“) werden diverse optische Hilfsmittel vom Monokular bis zum elektronischen Kamerasystem mit Monitor eingesetzt, um das Defizit auszugleichen. ABER: Beim Einsatz vergrößernder Sehhilfen geht sehr leicht der „Überblick“ verloren.

Eigene Notizen im Unterricht oder Skripte?

Das Erstellen der eigenen Notizen wiederum erfordert meist den Einsatz eines weiteren optischen Hilfsmittels. Häufig gilt es also für Sehgeschädigte, mit zwei Hilfsmitteln zu jonglieren und gleichzeitig dem Unterricht zu folgen. Darunter leidet natürlich auch die Geschwindigkeit, so dass man auf weitere Quellen, wie Mitschriften von Mitkommilitonen oder Skripte der Dozenten angewiesen ist. Für Sehbehinderte sind handschriftliche Notizen oder Texte mit Grafiken oder Formeln mit geeigneter Hilfsmitteltechnik benutzbar.

Blinde Studierende sind auf Dateien in „geeigneten“ Formaten angewiesen. Grafiken sind zum Teil als taktile („fühlbare“) Grafiken umzusetzen oder zu beschreiben und die Formeln in einer linearisierten Form (z. B. Satzsystem LaTeX) darzustellen. Dies hängt mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln wie Sprachausgabe und Braillezeile zusammen. Beide Geräte können nur Zeichen nacheinander darstellen. Ein einfacher Bruch besteht aber leider schon aus mindestens drei Zeichen/Symbolen übereinander...

Der PC als Dreh- und Angelpunkt für Sehgeschädigte

Blinde Studierende sind für fast alle Arbeitsabläufe auf den PC angewiesen. Notizen werden in der Regel mit dem PC vorgenommen und nur noch selten mit der Blindenschreibmaschine auf dickem Karton als geprägte Zeichen (sog. „Punktschrift“ nach Louis Braille). Die PC-gestützten Notizen können viel leichter wiedergefunden werden und benötigen kein großes Volumen. Der PC ist auch essentiell für die Kommunikation wichtig. Kaum ein Dozent /–in beherrscht die Brailleschrift, um Notizen oder Klausurergebnisse der blinden Studierenden zu lesen. Ein Text in digitaler Form kann hier in vielen Fällen das Problem lösen...

Eingebundene Grafiken in Skripten oder Klausurstellungen sind für blinde Studierende natürlich nicht verwendbar. Im mathematisch- naturwissenschaftlichen Bereich hat sich das Satzsystem LaTeX als ein wichtiges Kommunikationsmittel bewährt: Formeln werden erfassbar und ein Ausdruck der Datei ist als lesbares Ergebnis verfügbar. Ebenso sind viele wissenschaftliche Veröffentlichungen als LaTeX-Dokumente verfügbar und damit zumindest geeigneter als beispielsweise Word-Dateien mit Formeln.

Wie kann man die Barrieren für Sehgeschädigte im Studium minimieren?
Wie kann man den blinden und sehgeschädigten Studierenden das Studieren erleichtern?

Die Probleme sind je nach Sehschädigung unterschiedlich. Daher ist es notwendig, dass die Sehgeschädigten auf die Dozenten zugehen und man gemeinsam versucht, Lösungen zu finden. Das Verbalisieren ist sehr wichtig. Nicht alles muss haarklein mehrfach vorgelesen werden. Skripte in geeigneten Formaten sind häufig die einzige Möglichkeit, dem Stoff zu folgen. Angepasste Prüfungsmodalitäten (Verwendung zusätzlicher Rehatechnik, oder evtl. mündliche Prüfungen) können sehbehinderungsbedingte Nachteile ausgleichen. Sehgeschädigte Studierende technischer Disziplinen sind besonders gefordert. Z. B. ist der Anteil der textbasierten Information in der Geisteswissenschaft größer und somit leichter barrierefrei zu gestalten. Wesentlich einfacher als eine theoretische Beschreibung der Arbeitsmethoden oder Probleme Sehgeschädigter ist ein Besuch im BliZ, um sich all dies in der Praxis anzuschauen.

 

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