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Urteile

Auf dieser Seite finden Sie datenschutzrelevante Gerichtsentscheidungen.

pdf Keine Verpflichtung eines Telekommunikationsanbieters zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten - Beschluss des VG Berlin vom 17. Oktober 2008
Mit Beschluss vom 17. Oktober 2008 hat das Verwaltungsgericht Berlin (Aktz. VG 27 A 232/08) die Verpflichtung eines Telekommunikationsbetreibers zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten vorläufig ausgesetzt. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des VG Berlin.

html KfZ-Kennzeichen-Erfassung - Urteil des BVerfG 11. März 2008
Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
"Die automatisierte Kennzeichenerfassung greift in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn das Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht wird."

html Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen - Urteil des BVerfG vom 27. Februar 200ß
In seinem Urteil vom 27.02.2008 (Aktz. 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07)  zur Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen hält das BVerfG fest: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. " 

pdf Volkszählungsurteil des BVerfG 15. Dezember 1983
Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
"Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

pdf Mikrozensus-Beschluss des BVerfG vom 16. Juli 1969
Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
"Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist. Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein"Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt".

html Schmerzensgeld bei Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts (Herrenreiter-Fall) -
Urteil des BGH vom 14. Februar 1958
Bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs 
(BGH) vom 14. Februar 1958, Aktz. I ZR 151/56, (BGHZ 26, 349) handelt sich um eines der wichtigsten Urteile im deutschen Recht zum zivilrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Urteil, als "Herrenreiter-Fall" in die Rechtsgeschichte eingegangen, eröffnete erstmals die Möglichkeit, Schmerzendgeld auch bei der unbefugten Veröffentlichung von Bildern zu verlangen.

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