Entscheidung zum Pflegezeitgesetz
Eine wichtige Entscheidung hat am 15. November 2011 das Bundesarbeitsgericht (BAG) getroffen.
Beschäftigte dürfen pro pflegebürftigem nahen Angehörigen nur einmalig die Freistellung von der Arbeit beanspruchen. Unabhängig davon, ob der pflegende Mitarbeiter die Höchstdauer von sechs Monaten ausschöpft, erlischt dadurch dessen Recht auf Pflegezeit vollständig (Urt. v. 15.11.2011, Az.: 9 AZR 348/10).
Geklagt hatte ein Angestellter, der nach einer beantragten Pflegezeit für vier Tage im Juli 2009 eine weitere zweitägige Pflegezeit im Dezember beantragen wollte. Der zweite Antrag wurde ihm jedoch vom Arbeitgeber versagt. Begründung: Der Anspruch auf Pflegezeit sei aufgebraucht, da diese nur einmal geltend gemacht und allenfalls verlängert werden könne. Zu Recht, wie nun die obersten Arbeitsrichter urteilten.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
BAG: Pflegezeit für Angehörige darf nicht aufgeteilt werden. (Redaktion Beck Aktuell)
Keine Angehörigenbetreuung auf Raten (Legal Tribune Online)




Technische Hochschule Mittelhessen - University of Applied Sciences - Wiesenstraße 14 - 35390 Gießen - 0641 309-0 -