Neuregelung bei Mutterschaftszeiten
Berücksichtigung von Mutterschaftszeiten in der betrieblichen Altersversorgung
Mit Rundschreiben vom 15. Mai 2012 teilt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport Neuregelungen zur betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten mit:
Bislang wurden Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes nicht in dieZusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) berücksichtigt. Diese Nichtberücksichtigung stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und gegen europäisches Recht dar.
Vor diesem Hintergrund haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes eine verbesserte Bewertung der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes vereinbart. In die Zusatzversorgung werden jetzt sämtliche Mutterschutzzeiten einbezogen, die eine Versicherte während ihrer Pflichtversicherung zurückgelegt hat. Für Mutterschutzzeiten ab dem Jahr 2012 teilt der Arbeitgeber der VBL im Meldeverfahren die Zeiten und das Entgelt des Mutterschutzes mit. In diesen Fällen muss *kein Antrag* bei der VBL gestellt werden. Für Mutterschutzzeiten *vor dem Jahr 2012* gilt ein etwas anderes Verfahren. Da Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung bislang nicht gesondert berücksichtigt wurden, hat die VBL in vielen Fällen keine vollständigen Informationen darüber, ob bzw. wann eine Versicherte sich in Mutterschutz befunden hat. Aus diesem Grund müssen Sie die Einbeziehung dieser Mutterschutzzeiten bei der VBL schriftlich beantragen. Näheres zu dem Verfahren zur Einbeziehung der Mutterschutzzeiten vor 2012 entnehmen Sie bitte den angehängten Unterlagen.
Bei Fragen zur Einbeziehung Ihrer Mutterschutzzeiten steht Ihnen der Kundenservice der VBL unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0180 5677 710.
Die benötigten Dokumente bieten wir Ihnen hier zum Download an:
Vordruck
Ausfüllhilfe
VBL Spezial







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