THM

Warum Frauenförderung an der Hochschule?

Die Ausgangssituation ... 

Obwohl Schülerinnen die Schule oft mit großem Erfolg und besseren Schulabschlüssen und Noten durchlaufen und der Schülerinnenanteil an Gymnasien und Realschulen seit Jahren größer als 50% ist, entscheiden sich junge Frauen bei ihrer Studien- und Berufswahl überproportional häufig für "typisch weibliche" Berufe und schöpfen somit ihre Berufswahlmöglichkeiten nicht voll aus. Diese Unterrepräsentanz von Frauen zeigt sich auch an der Technischen Hochschule Mittelhessen mit ihrem Studienangebot insbesondere in den Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften / Technik. 

Die Hochschule beschäftigt derzeit Frauen und Männer im Verhältnis 1:3. Eine Analyse der Beschäftigtenstruktur zeigt ausserdem, dass das Gros der Frauen in den Bereichen Verwaltung und Dienstleistungen beschäftigt ist, jedoch in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre immer noch besonders unterrepräsentiert sind. Entsprechendes spiegelt sich auch in  den Leitungsfunktionen dieser Bereiche.

  Gesamt Frauen in %
Studierende 13066 3100
23,7
Professuren 204 17 8,3
Beschäftigte 650 307 47,2

Stand: WS 2011/12 (Quelle: THM-Planungsabteilung, THM-Personalabteilung)

Unser Ziel ist es daher, der Unterrepräsentanz von Frauen insbesondere in  Wissenschaft, Lehre und Forschung entgegenzuwirken und  den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen der Hochschule zu erhöhen. 

 

Die Arbeit der Hochschulfrauenbeauftragten basiert auf nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen:

arrow_menupunktHessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG)

arrow_menupunktHessischen Hochschulgesetzes (HHG)

Ferner hält sie Regelungen zur Chancengleichheit nach, die in den rechtlichen Vereinbarungen der Hochschule formuliert sind:

arrow_menupunktZielvereinbarungen (HMWK-Hochschule)

arrow_menupunktGrundordnung der Hochschule

arrow_menupunktHochschulpakt des Landes Hessen 

Die Hochschule spezifiziert o. g. gesetzliche Grundlagen in ihrem Frauenförderplan, der aus einem quantitativen Teil (Teil A, Ziel-Kennzahlen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen an der Hochschule) und einem qualitativen Teil (Teil B) besteht.  Er erstreckt sich auf einen 6-Jahres-Zeitraum und wird in 2-Jahres-Intervallen hinsichtlich des Zielerreichungsgrads überprüft und nachgehalten. Teil B enthält verbindliche Handlungsleitlinien für alle Organe, Gremien, FunktionsträgerInnen und sonstige Personen an der Hochschule und dient dem Zweck, Ziele und Gleichstellungsmaßnahmen transparent und evaluierbar zu machen. Teil B  des Frauenförderplans ist im Intranet für alle Hochschulbeschäftigten einsehbar.

Die Hochschulfrauenbeauftragten haben den gesetzlichen Auftrag,
  • bei der Erstellung des Frauenförderplanes mitzuwirken (Leitung der AG Frauenförderplan);
  • die Hochschulleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen und deren Einhaltung zu überwachen;
  • Initiativen zur Förderung von Frauen aller Statusgruppen an der Hochschule zu entwickeln;
  • die Hochschule in verschiedenen Landesgremien und -netzwerken zu vertreten.

sind aber auch Ansprechpartnerinnen :

  • für Studentinnen, Mitarbeiterinnen und Professorinnen in Problemsituationen
  • bei Anregungen zur Verbesserung der Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen;

Zu ihren ständigen Aufgaben gehören insbesondere:

Technische Hochschule Mittelhessen - University of Applied Sciences - Wiesenstraße 14 - 35390 Gießen - 0641 309-0 - info@thm.de