Warum Frauenförderung an der Hochschule?
Die Ausgangssituation ...
Obwohl Schülerinnen die Schule oft mit großem Erfolg und besseren Schulabschlüssen und Noten durchlaufen und der Schülerinnenanteil an Gymnasien und Realschulen seit Jahren größer als 50% ist, entscheiden sich junge Frauen bei ihrer Studien- und Berufswahl überproportional häufig für "typisch weibliche" Berufe und schöpfen somit ihre Berufswahlmöglichkeiten nicht voll aus. Diese Unterrepräsentanz von Frauen zeigt sich auch an der Technischen Hochschule Mittelhessen mit ihrem Studienangebot insbesondere in den Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften / Technik.
Die Hochschule beschäftigt derzeit Frauen und Männer im Verhältnis 1:3. Eine Analyse der Beschäftigtenstruktur zeigt ausserdem, dass das Gros der Frauen in den Bereichen Verwaltung und Dienstleistungen beschäftigt ist, jedoch in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre immer noch besonders unterrepräsentiert sind. Entsprechendes spiegelt sich auch in den Leitungsfunktionen dieser Bereiche.
| Gesamt | Frauen | in % | |
| Studierende | 13066 | 3100 |
23,7 |
| Professuren | 204 | 17 | 8,3 |
| Beschäftigte | 650 | 307 | 47,2 |
Stand: WS 2011/12 (Quelle: THM-Planungsabteilung, THM-Personalabteilung)
Unser Ziel ist es daher, der Unterrepräsentanz von Frauen insbesondere in Wissenschaft, Lehre und Forschung entgegenzuwirken und den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen der Hochschule zu erhöhen.
Die Arbeit der Hochschulfrauenbeauftragten basiert auf nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen:
Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG)
Hessischen Hochschulgesetzes (HHG)
Ferner hält sie Regelungen zur Chancengleichheit nach, die in den rechtlichen Vereinbarungen der Hochschule formuliert sind:
Zielvereinbarungen (HMWK-Hochschule)
Hochschulpakt des Landes Hessen
Die Hochschule spezifiziert o. g. gesetzliche Grundlagen in ihrem Frauenförderplan, der aus einem quantitativen Teil (Teil A, Ziel-Kennzahlen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen an der Hochschule) und einem qualitativen Teil (Teil B) besteht. Er erstreckt sich auf einen 6-Jahres-Zeitraum und wird in 2-Jahres-Intervallen hinsichtlich des Zielerreichungsgrads überprüft und nachgehalten. Teil B enthält verbindliche Handlungsleitlinien für alle Organe, Gremien, FunktionsträgerInnen und sonstige Personen an der Hochschule und dient dem Zweck, Ziele und Gleichstellungsmaßnahmen transparent und evaluierbar zu machen. Teil B des Frauenförderplans ist im Intranet für alle Hochschulbeschäftigten einsehbar.
- bei der Erstellung des Frauenförderplanes mitzuwirken (Leitung der AG Frauenförderplan);
- die Hochschulleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen und deren Einhaltung zu überwachen;
- Initiativen zur Förderung von Frauen aller Statusgruppen an der Hochschule zu entwickeln;
- die Hochschule in verschiedenen Landesgremien und -netzwerken zu vertreten.
sind aber auch Ansprechpartnerinnen :
- für Studentinnen, Mitarbeiterinnen und Professorinnen in Problemsituationen
- bei Anregungen zur Verbesserung der Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen;
Zu ihren ständigen Aufgaben gehören insbesondere:
-
die Begleitung von Personalauswahl- und Berufungsverfahren gemäß Frauenförderplan;
- die Projektleitung des BMBF-Professorinnenprogramms;
- die Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes der TH Mittelhessen
- die Beratung von Fachbereichen bei der Entwicklung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Zielvereinbarungen, in Projektanträgen;
- die Förderung von Frauen in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften & Technik) durch Seminare, Workshops, Mentoring (Flyer, Jahresprogramm) und Exkursionen des Hessischen Mentorinnennetzwerks für Frauen in Naturwissenschaft und Technik sowie Trainings und Coachings im hessischen MentorinnenNetzwerk für Frauen in Naturwissenschaft und Technik;
- die Ausrichtung des jährlichen Girls' Day für Schülerinnen der Region;
- die Projektleitung des internen Strukturprojektes audit familiengerechte hochschule (seit 2005);
- die Mitwirkung in verschiedenen internen Gremien (Senat, ERP, AGs & Kommissionen);
- die Mitwirkung in externen Netzwerken auf Landes- und Bundesebene:
a.) Landes- und Bundeskonferenz der Hochschulfrauenbeauftragten - LaKof ; BuKof ;
b.) Genderforschungszentrum der hessischen Fachhochschulen - gffz ;
c.) Hessisches MentorinnenNetzwerk für Frauen in Naturwissenschaft & Technik - MentNet
THM Leitfaden für Ablauf Berufungsverfahren
THM Auszug Frauenförderplan 2008, qualitativer Teil B_Berufungsverfahren
Auswertung der Umfrage Einstellungsvoraussetzungen für Fachhochschulprofessuren
Siehe auch Bereich Nachwuchsförderung

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