THM

Warum ist Frauenförderung an der Hochschule wichtig ?

Die Ausgangssituation ...

Die Hochschule beschäftigt derzeit Frauen und Männer in einem annähernd gleichen Zahlenverhältnis (52,52 % männlich/47,5 % weiblich). Eine Analyse der Beschäftigtenstruktur zeigt jedoch, dass das Gros der Frauen in geringer dotierten Stellen in der Verwaltung und Zentren beschäftigt ist, sie jedoch in den Spitzenpositionen in Wissenschaft, Forschung und Lehre in den sogenannten MINT-Fachbereichen (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) immer noch stark unterrepräsentiert sind. Von 211 Professuren sind lediglich 19 mit Professorinnen besetzt, 9 davon in MINT (4,7 %). Auch auf der Leitungsebene der Hochschule wie auch der Fachbereiche sind keine Leitungspositionen mit Frauen besetzt.

Unter den Studierenden machen junge Frauen einen Anteil von 24,2 % aus.

Die Aufgabe der Hochschulfrauenbeauftragten ist es, die Hochschulleitung bei der Umsetzung des gesetzliches Gleichstellungsauftrags zu unterstützen sowie Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um der strukturellen Unterrepräsentanz von Frauen (Professuren, Beschäftigte, Studierende) auf allen betroffenen Ebenen der Hochschule entgegenzuwirken und den Gleichstellungsprozess gemeinsam mit der Hochschulleitung und den Fachbereichsleitungen an der Hochschule zu steuern.

  Gesamt Frauen Männer  Frauen in %
Studierende 14.000 3.385 10.615 24,2
Professuren 211 19 192 9,0
Beschäftigte* 767 364 403 47,5

*ohne stud. Hilfskräfte und Lehrbeauftragte
Stand: Januar 2013 (Quelle: THM-Planungsabteilung, THM-Personalabteilung)


Die Arbeit der Hochschulfrauenbeauftragten basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern (Prinzip des Gender Mainstreamings) erstreckt sich auch auf die Bereiche der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der weiblichen Nachwuchsförderung in MINT und ist in den zentralen Grundsatzpapieren der Hochschule entsprechend formuliert und verankert:

Die Hochschule spezifiziert o. g. gesetzliche Grundlagen in ihrem Frauenförderplan, der jeweils für einen Zeitraum von 6 Jahren erstellt wird und in 2-Jahres-Intervallen hinsichtlich des Zielereichungsgrads überprüft und nachgehalten wird. Der Frauenförderplan besteht aus einem quantitativen Teil (Teil A, Ziel-Kennzahlen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen an der Hochschule) und einem qualitativen Teil (Teil B, verbindliche Handlungsleitlinien für alle Organe, Gremien, FunktionsträgerInnen und sonstige Personen an der Hochschule). Teil B dient dem Zweck, Ziele und Gleichstellungsmaßnahmen transparent und evaluierbar zu machen und ist im Intranet für alle Hochschulbeschäftigten einsehbar.

 

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