Visa
Bevor Sie nach Deutschland reisen müssen Sie ein Visum für Studienzwecke bei der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte fragen Sie bei diesen Stellen so früh wie möglich nach den Antragsvoraussetzungen und -abläufen, insbesondere wie lang diese sein werden.
Wenn Sie in Deutschland ohne das richtige Visum ankommen können Sie keine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke beantragen . Ohne diese Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie allerdings nicht in Deutschland studieren!
Studierende
aus EU-Ländern, aus Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR - Island, Liechtenstein, Norwegen), Australien, Israel, Japan,
Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Schweiz und den USA müssen kein
Visum beantragen. Diese Personen - Ausnahme:EU-Bürger - beantragen eine Aufenthaltserlaubnis
nach der Ankunft. Studierende aus Andorra, Honduras und San Marino
benötigen kein Visum wenn vor oder nach dem Studium keine
Erwerbstätigkeit in Deutschland geplant ist. Sie beantragen auch nach
der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis




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