Darf ich meine Prüfungsergebnisse bzw. –bewertungen einsehen?
- Die Studierenden der THM können nach Bekanntgabe ihres Prüfungsergebnisses innerhalb eines Jahres Einsicht in alle sie betreffenden Prüfungsunterlagen, einschließlich der Protokolle und etwaiger Gutachten nehmen,
- die Aufbewahrung dieser Prüfungsunterlagen ist von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich. Zumeist wird die Aufbewahrung der Klausuren von den Professorinnen und Professoren selbst übernommen. In wenigen Fällen werden die Klausuren (zumeist von Lehrbeauftragten) in die Fachbereichssekretariate zur Aufbewahrung gegeben.
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