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Für jeden Studiengang wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss ist im wesentlichen zuständig für:

  • Organisation und Durchführung von Prüfungen
  • Bestellung der Prüfungskommission (Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer)
  • Bestimmung und Bekanntgabe der Prüfungstermine und Wiederholungen
  • Entscheidungen über die Zulassungen zu Modulen und Leistungen
  • Überwachung und Einhaltung der Prüfungsordnung
  • Anrechnung von Modulen, Leistungen und der Praxisphase

Dem Prüfungsausschuss gehören drei Professorinnen oder Professoren und zwei Studierende an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat, bei mehreren am Bachelor- oder Diplomstudiengang beteiligten Fachbereichen von den Fachbereichsräten der beteiligten Fachbereiche gewählt. Die Amtszeit der Professorinnen und Professoren beträgt drei Jahre, die Amtszeit der studentischen Mitglieder 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende müssen Professorinnen oder Professoren sein und dem Prüfungsausschuss als Mitglied angehören. Sie werden vom Prüfungsausschuss gewählt. Bei Prüfungsangelegenheiten, die ein Mitglied des Prüfungsausschusses persönlich betreffen, ruht dessen Mitgliedschaft in Bezug auf diese Angelegenheit.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zur Verschwiegenheit über die Kenntnisse, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Prüfungsausschuss erlangen, verpflichtet. Sie haben das Recht, bei Prüfungen zugegen zu sein.

Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich.


Eine Namens- und Telefonliste der Prüfungsausschussvorsitzenden der einzelnen Studiengänge der Technischen Hochschule Mittelhessen können Sie hier downloaden.

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