Täuschungsversuche und Plagiate
Zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität an der Technischen Hochschule Mittelhessen wird der Täuschung und der Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel mit Hilfe von Prävention und Sanktion entgegengewirkt.
Prävention:
Sowohl Studierende der Diplomstudiengänge als auch Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge müssen bei der Abgabe ihrer Abschlussarbeit
- versichern, dass sie ihre Abschlussarbeit selbstständig verfasst,
- keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
- und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch nicht vorgelegen hat.
Sanktion:
Versuch:
Wenn Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen das Ergebnis ihrer Prüfungsleistung oder -vorleistung durch Täuschung oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflussen oder zu beeinflussen versuchen, wird
- diese mit „nicht ausreichend“ bewertet.
- In „schwerwiegenden Fällen“ kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt Studierende von Bachelor- und Masterstudiengängen von der Erbringung weiterer Leistungen ausschließen, d.h. der oder die Studierende hat „endgültig“ nicht bestanden.
Im Nachhinein:
Wenn die Täuschung oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel im Nachhinein bekannt wird, kann bei ehemaligen Studierenden von Bachelor- und Masterstudiengängen die Bewertung entsprechend berichtigt und die Prüfung rückwirkend für nicht bestanden erklärt werden. Das unrichtige Zeugnis und die unrichtige Urkunde werden eingezogen.


Täuschung
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