Gebündelte Beratungskompetenz
Der neue Hochschulrat der FH Gießen-Friedberg hat seine Arbeit aufgenommen. Dem Gremium, das nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) die Aufgabe hat, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, gehören acht Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft an.
Bei der konstituierenden Sitzung an der FH in Gießen begrüßte FH-Präsident Prof. Dr. Günther Grabatin die neuen und die wiederberufenen Räte. Er dankte ihnen für die Bereitschaft, sich für die Hochschule zu engagieren, und informierte über die aktuelle Situation. Dabei stellte er die bevorstehende Umbenennung der FH in Technische Hochschule Mittelhessen in den Mittelpunkt.
Das Gremium nutzte die erste Zusammenkunft, um über künftige Vorhaben zu sprechen und seine Leitung zu bestimmen. Zum Vorsitzenden wählten die Mitglieder Hans-Heinrich Bernhardt (Vorstand der Volksbank Mittelhessen), der schon in der vorigen Amtszeit im Hochschulrat tätig war. Mit der Stellvertretung betrauten sie Prof. Dr. Gudrun Neises (Hochschule Fresenius, Standort Idstein), die neu in das Gremium berufen wurde. Weitere neue Mitglieder des Hochschulrats sind Sabine Bender-Suhr (Geschäftsführerin der Bender Group), Prof. Dr. Dr. Udo Meißner (Präsident der Ingenieurkammer Hessen), Ulrich Schoof (Geschäftsführer von Linde + Wiemann) und Ernst Steiner (Vorsitzender der Ludwig-Schunk-Stiftung). Schon seit der ersten Stunde im Jahr 2003 arbeitet Wilfried Schmied, Vorsitzender des Vereins MitteHessen und ehemaliger Regierungspräsident, in dem Gremium mit. Dr. Martin Pott (Geschäftsstellenleiter bei der Handwerkskammer Wiesbaden) wurde ebenfalls erneut in den Hochschulrat bestellt.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und die Hochschule wählen die ehrenamtlich tätigen Mitglieder in einem abgestimmten Verfahren aus. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Das HHG räumt dem Rat ein Initiativrecht in grundsätzlichen Angelegenheiten und eine zentrale Rolle bei der Hochschulentwicklungsplanung ein. In seine Kompetenz fallen Empfehlungen zu einer Reihe von Leistungsfeldern und Arbeitsgebieten. Dazu gehören die Studiengangsplanung, die Zielvereinbarungen sowie der Wissens- und Technologietransfer. Er hat außerdem das Recht, Stellungnahmen unter anderem zum Budgetplan abzugeben, und wirkt an der Bestellung der Mitglieder des Hochschulpräsidiums mit.


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