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| Term | Definition |
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| Wartezeit |
Hierbei handelt es sich um die Zeit zwischen dem
Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und Studienbeginn in
Semestern. Sollten Sie allerdings in dieser Zeit an einer Hochschule
in der BRD studiert haben, so zählt diese Zeit nicht als Wartezeit.
Eine entsprechend lange Wartezeit kann Ihre Chancen bei einer Bewerbung
für einen Studienplatz im Auswahlverfahren erhöhen.
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| Weiterbildungsstudiengänge |
Ein Weiterbildungsstudium dient einer Qualifikationserweiterung nach einem bereits absolvierten Erststudium. Es dauert in der Regel nicht länger als vier Semester. Weiterbildungsstudiengänge schließen mit einem Diplom oder Zertifikat ab.
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| Weiterführende Studienangebote |
Diese finden Sie auch unter den Bezeichnungen
Aufbaustudiengänge, Weiterbildungsstudiengänge oder
Ergänzungsstudiengänge, da die Bezeichnungen der weiterführenden
Studienangebote nicht einheitlich geregelt sind. Diese Studiengänge
setzen i.d.R. einen ersten Hochschulabschluss voraus und schließen
teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss (z.B. Diplom oder
Master) ab.
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| Wirtschaftsinformatik (Bachelor / Master) |
Den als Bachelor und Master angebotenen Studiengang Wirtschaftsinformatik finden sie im Fachbereich MND.
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| Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor / dual) |
Den dualen Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen finden sie im Zentrum Dualer Hochschulstudien.
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| Wirtschaftsingenieurwesen (Dipl) |
Den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (auch als Fernstudium absolvierbar) finden sie im Fachbereich WP.
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| Wirtschaftsmathematik (Bachelor) |
Den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik finden sie im Fachbereich MND.
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| WS |
Wintersemester
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| Übung |
Lehrveranstaltung, die in der Regel zur Vertiefung des Stoffes einer Vorlesung dient.
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| ZAfTDa |
Das Internetportal "Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz - ZAfTDa" stellt der Öffentlichkeit alle seit 1971 erschienenen Tätigkeitsberichte (TB) des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zum Abruf zur Verfügung.
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| Zeitaufwand |
Die Studiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg sind als
Vollzeitstudiengänge konzipiert. Es wird davon ausgegangen, dass Sie
wie ein Arbeitnehmer(in) ca. 8 Stunden am Tag für Ihr Studium
aufbringen. Unter diesen Voraussetzungen sollte es Ihnen normalerweise
möglich sein, Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen.
Eine gleichzeitige Ausübung einer Erwerbstätigkeit wurde hierbei nicht
berücksichtigt. Sollten Sie neben Ihrem Studium arbeiten, müssen Sie
daher mit einer Verlängerung Ihrer Studienzeit rechnen.
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| Zentrale Einrichtungen |
Unter diesem Begriff werden die verwaltungsunabhängigen Serviceeinrichtungen einer Hochschule verstanden.
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| ZQE |
Das Zentrum für Qualitätsentwicklung (ZQE) ist ein wissenschaftliches Zentrum nach § 54 Abs. 3 HHG und verfügt über eine eigene Satzung. Es berät das Präsidium auf der einen und die Fachbereiche sowie alle Einheiten der Hochschule auf der anderen Seite in Fragen der Qualitätsentwicklung.
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| ZVS |
Die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze in Dortmund ist für die Vergabe von Studienplätzen für erste Fachsemester in Fächern mit landes- oder bundesweiter Zulassungsbeschränkung zuständig. In diesen Fächern regelt die ZVS auch die Verteilung an die Hochschulen.
Weitere Informationen unter: www.zvs.de |


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