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K

Term Definition
Kanzler / Kanzlerin
Leiter / Leiterin der Hochschulverwaltung.
Klausur
(Lat. clausus = Einschließung) Schriftliche Prüfung, wofür es entweder einen Schein gibt (mit oder ohne Note) oder deren Ergebnis direkt in die (Vor)Diploms-Note einfließt. Sie werden unter Aufsicht und mit einem Zeitlimit geschrieben.
Kommilitone / Kommilitonin
Mitstudierende(r)
Krankenhaus TechnikManagement (Dipl)
Den Diplomstudiengang Krankenhaus TechnikManagement finden sie im Fachbereich KMUB.
Krankenversicherung
Als Studienbewerber(innen) müssen Sie bei der Einschreibung (Immatrikulation) den Nachweis über die bestehende Krankenversicherung vorlegen. Die Hochschule ist verpflichtet, der Krankenkasse die erfolgte Immatrikulation (Einschreibung), und eine spätere Exmatrikulation (Ausschreibung) zu melden. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, die zur Aufklärung, Beratung und Auskunftserteilung verpflichtet ist.
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