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Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte

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Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
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Einleitung

Seit 1982 haben beruflich Qualifizierte in Hessen die Möglichkeit, durch Ablegung einer Hochschulzugangsprüfung (HZP) vor einem entsprechenden Prüfungsausschuss, die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erwerben. Mit der so erworbenen Hochschulzugangsberechtigung können sie dann ein Studium an einer hessischen Hochschule in einem entsprechenden Studiengang aufnehmen.
Ursprünglich wurde die Möglichkeit zur Teilnahme an der Prüfung nur denjenigen eingeräumt, die ihren ersten Wohnsitz in Hessen hatten oder bei einem hessischen Arbeitgeber beruflich tätig waren. Seit 1996 ist diese "Landeskinderklausel" aufgehoben - mittlerweile können sich auch Interessenten für diese Prüfung bewerben, die nicht aus Hessen kommen, sie müssen auch nicht mehr, wie zuvor, in Hessen eine Berufstätigkeit ausüben.
Alleine im Bereich des Maschinenbaus haben seit 1982 weit mehr als 300 Personen von der Möglichkeit des Erwerbs der HZB auf diesem Wege Gebrauch gemacht. Die meisten von ihnen haben anschließend ein Studium aufgenommen und zum großen Teil bereits abgeschlossen.
Die Modalitäten der Prüfung sind in der zitierten Verordnung geregelt.

 

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