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Was Sie vor dem Studium wissen sollten - Seite 5

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Krankenversicherung

Studierende sind in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Eltern (sofern diese nicht privat versichert sind) beitragsfrei familienversichert. Sind Verzögerungen durch Wehr- oder Zivildienst aufgetreten, verlängert sich dieser Zeitraum. Wer vor dem Studium über seine Eltern privat versichert war, kann dies bleiben.

Wer ein Studium beginnt, muss sich vor der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung seiner Krankenkasse besorgen!



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