Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Wesentliche Zuständigkeiten des Senats sind in §42 HessHG aufgezählt.



12. Senat der Technischen Hochschule Mittelhessen

 

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