Numerus Clausus (NC)

Viele denken, dass der NC eine vorab festgelegt Note ist, die erreicht werden muss, um einen Studienplatz zu bekommen. Das Verfahren ist jedoch ein wenig komplexer.

Der NC wird nicht vorher bestimmt, sondern ergibt sich jedes Semester neu aus Angebot und Nachfrage. Jeder örtlich zulassungsbeschränkte Studiengang (Studiengang mit NC) hat eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. Nach Abzug einer Vorabquote werden 20 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit und 80 Prozent über die Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.

In einem ersten Schritt bekommen zuerst die Personen einen Studienplatz, die die meisten Wartesemester gesammelt haben. Beispielsweise zuerst die Person mit 12 Wartesemestern, danach die mit 11 Wartesemestern und so weiter, bis alle Plätze über die Wartezeit verteilt sind.

Im Anschluss werden die restlichen 80 Prozent der Studienplätze über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Auch hier bekommt zuerst die Person mit der besten Durchschnittsnote einen Studienplatz, dann die mit der zweitbesten und so weiter, bis auch hier alle Studienplätze vergeben sind. Die Note der Person, die den letzten Studienplatz bekommen hat, ergibt im Anschluss den NC Wert.

Weil das Verfahren jedes Semester neu startet, kann man nicht im Voraus sagen, wie hoch der NC im Semester der eigenen Bewerbung für einen bestimmten Studiengang tatsächlich sein wird. Man kann sich aber am NC der Vorjahre orientieren. Die Grenzwerte der letzten Semester finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Auswahlgrenzen NC Wintersemester 2023/2024


Verfahren nach Durchschnittsnote (80% der Studienplätze)

StudiengangErstkriterium
Durchschnittsnote
Zweitkriterium
Wartesemester
Architektur 2,5 00


Verfahren nach Wartezeit (20% der Studienplätze)

StudiengangErstkriterium
Wartesemester
Zweitkriterium
Durchschnittsnote
Architektur 06 2,8

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Zentralen Studienberatung.