THM

Wegfall der Studienbeiträge ab dem WS 2008/2009

Sehr geehrte Studierende,

am 18. Juni 2008 ist das „Gesetz zur Sicherstellung der Chancengleichheit an Hessischen Hochschulen“ in Kraft getreten. Gemäß diesem Gesetz werden alle Studienbeiträge nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) ab dem Wintersemester 2008/09 abgeschafft (Der Semesterbeitrag in Höhe von z.Zt. 210,03 € ist weiterhin zu zahlen).
Sie haben auch die Möglichkeit, sich auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zu informieren.

FAQ

F:Bekomme ich meine bisher gezahlten Studienbeiträge zurückerstattet?
Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 11. Juni 2008 entschieden, dass das „Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen (HStubeiG)“ an den Hochschulen des Landes Hessen vom 16. Oktober 2006 mit der Hessischen Verfassung vereinbar ist. Dies hat zur Folge, dass Ihnen die für das Wintersemester 2007/08 und das Sommersemester 2008 gezahlten Studienbeiträge nicht zurückerstattet werden können.
Eine Erstattung von Amts wegen erfolgt in den künftigen Semestern noch für Studierende, die im Wintersemester 2007/08 und im Sommersemester 2008 Studienbeiträge gezahlt haben, wenn nach dem Studienabschluss festgestellt wird, dass im Studium weit überdurchschnittliche Leistungen erbracht und nachgewiesen worden sind ( s. § 9 der Satzung der FH Gießen-Friedberg zu §6 Abs. 3 HStubeiG).

F:Wofür wurden die Studienbeiträge an der Fachhochschule Gießen-Friedberg verwendet?
Die Verwendung der Gelder aus den Studienbeiträgen an der Fachhochschule Gießen-Friedberg können Sie über die Homepage des Zentrums für Qualitätsentwicklung an der Fachhochschule Gießen-Friedberg nachvollziehen. Das Zentrum für Qualitätsentwicklung ist ein wissenschaftliches Zentrum nach § 54 Abs. 3 HHG und verfügt über eine eigene Satzung . Es berät das Präsidium und die Fachbereiche sowie alle Einheiten der Hochschule in Fragen der Qualitätsentwicklung. Analog einer Stabstelle ist es dem Präsidenten zugeordnet.

Was bedeutet die Aufhebung der Studienbeiträge zum WS 08/09 für die bestehenden Darlehensverträge mit der LTH (Landestreuhandstelle Hessen)?
Das LTH-Darlehen "kann" von den Studierenden jederzeit gekündigt werden. Zum WS 2008/09 erfolgen automatisch keine Auszahlungen der LTH an die hessischen Hochschulen, d.h. für die Studierenden entstehen keine weiteren Darlehenskosten mehr, selbst wenn sie nicht gekündigt haben. Die bereits bestehenden Kündigungs- und Rückzahlungsmodalitäten für das LTH Darlehen bleiben bestehen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich auf den Seiten der LTH zur Bildungsfinanzierung zu informieren.

Rechtsgrundlagen:

Technische Hochschule Mittelhessen - University of Applied Sciences - Wiesenstraße 14 - 35390 Gießen - 0641 309-0 - info@thm.de