THM

Exmatrikulation

Nach erfolgreichem Studienabschluss oder nach Studienabbruch müssen Sie sich exmatrikulieren. Die Exmatrikulation auf eigenen Antrag ist jederzeit möglich. Sie wirkt in der Regel zum Ende eines Semesters. Auf ausdrücklichen Wunsch ist eine Exmatrikulation auch zu einem bestimmten Stichtag möglich, jedoch nicht rückwirkend. Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft bei der Hochschule.

  • Sie können sich persönlich exmatrikulieren. Hierzu kommen Sie bitte während den Öffnungszeiten im Studiensekretariat in Gießen oder in Friedberg vorbei.
  • Möglich ist es auch, die Exmatrikulation per Post zu beantragen. Fügen Sie dann Ihrem Antrag einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
  • Sofern Sie noch im Besitz von Eigentumsgegenständen der Hochschule sind, (Bücher, Schlüssel, Geräte etc.) geben Sie diese bitte vor der Exmatrikulation ab.

Ihre Exmatrikulation kann nur durchgeführt werden,

wenn Sie den entsprechenden Entlastungsstempel der Hochschulbibliothek eingeholt haben.

Bitte beachten Sie: Auch für den Fall, dass von Ihnen keine Bücher entliehen wurden, ist es erforderlich, den Entlastungsstempel der Hochschulbibliothek einzuholen.

Eine Bescheinigung zur Feststellung von Ausfallzeiten in der Rentenversicherung sowie eine Studienzeitbescheinigung werden Ihnen zugesandt.

Die Exmatrikulation erfolgt (gem. § 59 Hessisches Hochschulgesetz) von Seiten der Hochschule aus, wenn Sie

  • sich nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet haben,
  • aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheids immatrikuliert worden sind und die Rücknahme des Zulassungsbescheids unanfechtbar geworden oder sofort vollziehbar ist,
  • bei der Rückmeldung den Nachweis über die bezahlten Beiträge für die Hochschule, das Studentenwerk, die Studierendenschaft oder die Zahlung fälliger Gebühren nicht erbringen,
  • Ihre Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Krankenkasse nicht erfüllen,
  • eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche  Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben.

Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Sie entweder bei den unten genannten Stellen oder hier.

 

Studiensekretariat Gießen
Gebäude S, Raum 201
Platz der Deutschen Einheit 2
35390 Gießen
Ansprechpartner sind:


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Exmatrikulationsantrag

INFORMATION Gießen
Gebäude A, Foyer
Wiesenstr. 14
35390 Gießen

Studiensekretariat Friedberg
Gebäude D, Raum 1
Wilhelm-Leuschner-Straße 13
61169 Friedberg
Ansprechpartner sind:

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Exmatrikulationsantrag

INFORMATION Friedberg
Gebäude C, Foyer
Wilhelm-Leuschner-Straße 13
61169 Friedberg


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