Checkliste
Welche Unterlagen müssen Sie bei der Immatrikulation einreichen?
Bei Einschreibungen für Studiengänge ohne Zulassungsbechränkung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- den unterschriebenen Immatrikulationsantrag
- ggf. Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten bei einer Immatrikulation von Minderjährigen
- eine vollständige und amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis)
- ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungs- und Praktikumszeugnis bei einer Einschreibung für einen Studiengang mit Vorpraktikum
- 2 Passbilder (bitte Name, Vorname und Studiengang auf der Rückseite angeben)
Wichtig: Bitte keine selbst ausgedruckten Bilder einreichen!!! - eine Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses
- Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier muss eine 3-teilige Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse oder ggf. Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden. Die Krankenversicherungskarte wird nicht als Nachweis anerkannt.
Beachten Sie bitte die „Informationen zur Krankenversicherung der Studierenden". Die 3-teilige Versicherungsbescheinigung ist im Original vorzulegen. - Nachweis über den vorab eingezahlten Semesterbeitrag inklusive Verwaltungsgebühr. Als Nachweis gelten z. B. Kontoauszug, abgestempelte Quittung der Bank
- Falls Sie bereits an einer Hochschule immatrikuliert waren, ist die Vorlage einer Exmatrikulationsbescheinigung erforderlich. Diese sollte den Studiengang, die Art des Abschlusses (Bachelor, Diplom) den Immatrikulationszeitraum, sowie die Hochschul- und Fachsemester enthalten.
- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten an Hochschulen und/oder Berufsakademien in der Bundesrepublik Deutschland - falls zutreffend - sowie das Diplom- oder Bachelorzeugnis in amtlich beglaubigter Kopie bei einer Immatrikulation für ein Zweitstudium.


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