Rückmeldung
Rückmeldung zum Sommersemester 2012
Bereits eingeschriebene bzw. immatrikulierte Studierende melden sich mit der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung des gültigen Semesterbeitrages von:
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€ 243,75
bis zum 31. Januar 2012 |
an der Technischen Hochschule Mittelhessen zurück. Zu diesem Zweck wird Ihnen das Studiensekretariat zusätzlich noch einen individuellen Überweisungsträger übersenden. Mit den hier veröffentlichten Daten können Sie Ihre Zahlung aber auch bereits jetzt veranlassen!
Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für:
| 1. das Studentenwerk | 75,78 € |
| 2. die Studentenschaft | 7,67 € |
| 3. das Semesterticket | 110,30 € |
| 4. Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 € |
Dieser Betrag ist grundsätzlich komplett, inkl. Semesterticket, zu überweisen, auch wenn das Semesterticket nicht genutzt wird. Bei Fragen bzgl. einer möglichen Rückerstattung des Semestertickets, informieren Sie sich auf der Webseite des ASTA.
| Ausnahmen | |
| Programmstudierende zahlen keinen Verwaltungskostenbeitrag und damit insgesamt |
193,75 € |
| Fernstudierende zahlen keinen Semesterticketbeitrag, den Beitrag zum Studententenwerk nur zu Hälfte und damit insgesamt | 95,56 € |
| Ihre Zahlung entrichten Sie bitte an: Technische Hochschule Mittelhessen Konto Nr.: 100 66 34 bei der Landesbank Hessen Thüringen BLZ: 500 500 00 Matrikelnummer und Ihren Nachnamen und Sommersemster 2012 ein! |
| Zwei Wochen nach der Zahlung lässt sich Ihr Studienausweis (Chipkarte) für das neue Semester aktualisieren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch die Studienbescheinigungen des nächsten Semesters online ausdrucken. Benötigte Studienbescheinigungen für das laufende Semester müssen Sie sich ggf. noch rechtzeitig vor der Rückmeldung ausdrucken. Sollten Sie bis zum oben genannten Datum nicht gezahlt haben, wird die Technische Hochschule Mittelhessen Ihre Exmatrikulation ankündigen. |
Bitte beachten Sie:
- Studierende, die von der TH Mittelhessen keinen vorgefertigten Überweisungsträger zur Zahlungserleichterung mittels Infopost erhalten haben, sind nicht von Ihrer Verpflichtung entbunden, sich rechtzeitig und korrekt zum Sommersemester 2012 zurückzumelden!
- Studierende, die ihren Verpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht nachgekommen sind und entsprechend von der TH Mittelhessen informiert wurden, können ebenso nicht zurückgemeldet werden wie diejenigen, die den Semesterbeitrag nicht vollständig und rechtzeitig auf das o.a. Konto überwiesen haben!
- Studierende in konsekutiven Masterstudiengängen die mit Auflagen und/oder Vorbehalten immatrikuliert wurden, die bis zu diesem Rückmeldesemester zu erfüllen waren, können ebenfalls nicht zurückgemeldet werden, wenn sie die entsprechenden Nachweise nicht erbracht haben!



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