Studienbeiträge
An den Hochschulen des Landes Hessen wurden im Wintersemester 2007/08 und im Sommersemester 2008 von den Studierenden Studienbeiträge nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) erhoben. Die Studienbeiträge wurden mit dem Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an Hessischen Hochschulen wieder abgeschafft. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kann ich jetzt noch gezahlte Studienbeiträge zurückerhalten?
Die Technische Hochschule Mittelhessen befreit rückwirkend in der Regel zehn vom Hundert der besten Absolventinnen und Absolventen eines Kalenderjahres von der Beitragspflicht. Wenn Sie also im Wintersemester 2007/08 und/oder im Sommersemester 2008 Studienbeiträge gezahlt haben, können Sie diese ggf. wieder erstattet bekommen, wenn Sie im Studium weit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben. Für die Studiengänge werden aus allen Absolventinnen und Absolventen eines Kalenderjahres Vergleichsgruppen gebildet, die denen für den leistungsabhängigen Teilerlass nach § 18b Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungs-gesetzes (BAföG) entsprechen.
Bei einer positiven Feststellung der Beitragsbefreiung zahlt die Technische Hochschule Mittelhessen die nach dem HStubeiG gezahlten Beiträge von Amts wegen zurück. Die betreffenden Studierenden werden informiert und erhalten einen entsprechenden Rückzahlungsantrag, den sie mit den erforderlichen Bankdaten für die Überweisung des Erstattungsbetrages datiert und unterschrieben wieder bei der THM einreichen. Die Technische Hochschule überweist die Beiträge dann auf das angegebene Konto.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in Ihrem Studium sehr gute Leistungen erbracht und im Wintersemester 2007/2008 und/oder im Sommersemester 2008 Studienbeiträge an der Technischen Hochschule Mittelhessen gezahlt haben, teilen Sie dem Studiensekretariat eine mögliche Änderung Ihrer Anschrift, auch noch in dem Jahr nachdem Sie das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, mit! Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine positive Nachricht der Technischen Hochschule Mittelhessen über eine mögliche Erstattung gezahlter Studienbeiträge erreichen kann.


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