Masterstudiengang / 3 Semester, ab WS 2011/2012
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| Masterstudiengang / 3 Semester, ab WS 2011/2012 |
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Wirtschaftsingenieurwesen
Der Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen hat das Ziel, die im Bachelor-Studium erworbenen konzeptionellen und methodischen Fähigkeiten der Studierenden zu erweitern und zu vertiefen. Die Studienschwerpunkte aus dem Bachelor-Studium können dabei erhalten bleiben, aber auch mit einem neuen Schwerpunkt versehen werden. Aufbauend auf den Inhalten des Bachelor-Studiums werden den Studierenden weitere Fähigkeiten vermittelt, wirtschaftliche Denkweisen und Handlungen zu erkennen und mit den Methoden der Betriebswirtschaft und/oder mit einem ingenieurwissenschaftlichen Instrumentarium zu analysieren und aufzubereiten.
Die praxisorientierten Studiengänge sollen die Absolventinnen und Absolventen befähigen, ihr Fachwissen auf typische Aufgabenstellungen im Produkt- und Prozessmanagement und Facility Management anzuwenden. Ziel der Fachrichtung Produkt- und Prozessmanagement (PPM) ist das Verstehen und Umsetzen des Produktbereitstellungsprozesses: Die Studierenden sollen befähigt werden, technisch-ökonomische Fragestellungen zu lösen, die von der Produktidee über die Konstruktion und Fertigung bis zur Lieferung des endgültigen Produktes zum Abnehmer sowie dem anschließendem Service entstehen.
Die Fachrichtung Facility Management (FM) bereitet die Studierenden darauf vor, als Absolventen in der Lage zu sein, die Sekundärprozesse in den Unternehmen zu managen und die Immobilie als strategische Ressource einzusetzen. Es ist hierbei unerheblich, in welcher Branche der Facility Manager eingesetzt wird. Die vermittelten Kompetenzen orientieren sich am Berufsbild „Facility Manager“ der GEFMA. In beiden Fachrichtungen sind die Studierenden zudem in der Lage, sich zusätzliches Wissen anzueignen und können sich in neue Arbeitsgebiete einarbeiten.
Der Praxisbezug während des Studiums wird den Studierenden u. a. durch die verschiedenen Laborveranstaltungen vermittelt. Die Masterarbeiten werden überwiegend in der Industrie durchgeführt und bieten so den Einblick in einen möglichen späteren Einsatzbereich nach Beendigung des Studiums.
In Rahmen des Lehrbetriebes wird der Ausbau der sozialen Kompetenz bei den Studierenden gefördert. In vielen Modulen des Masterstudiums ist das Arbeiten in Gruppen eine wichtige Voraussetzung, um ein gutes Ergebnis der Lehrveranstaltung zu erreichen. Ziel der studentischen Arbeitsgruppen ist dabei unter anderem die Entwicklung von Kommunikations- und Teamfähigkeit. Durch die Vermittlung von breitem Basiswissen und Methodenkompetenz werden für die Studierenden flexible Einsatzmöglichkeiten im späteren Berufsleben geschaffen. Projektarbeiten, Präsentationen und Kolloquien als Bestandteile der Modulprüfungen fördern die Fähigkeit der Studierenden, Ergebnisse und Projekte zu dokumentieren und zu präsentieren.
Im Folgenden sind die Lehrveranstaltungen aufgeführt. Die Zahlen geben für jedes Semester an, wie viele Stunden pro Woche (SWS) bzw. welche Anzahl an Creditpoints (ECTS) im jeweiligen Fach vorgesehen sind.
| Modulnr. | Modulname | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | |||
| SWS | ECTS | SWS | ECTS | SWS | ECTS | ||
| 711001 | Controlling | 4 | 5 | ||||
| 711002 | Business-Process-Engineering | 2 | 2 | ||||
| 712001 | Integrierte Managementsysteme | 4 | 6 | ||||
| Summe | 6 | 7 | 4 | 6 | |||
| 712002 | Projektprogramm/-portfoliomanagement | 4 | 5 | ||||
| 712003 | Unternehmensplanspiel | 4 | 5 | ||||
| 711003 | Case Study | 4 | 5 | ||||
| 712004-9 | Wahlpflichtmodul | 4 | 5 | ||||
| Summe | 4 | 5 | 12 | 15 | |||
| 711004 | Innovationsmanagement | 6 | 10 | ||||
| 711005 | Automatisierte Produktionssysteme | 6 | 6 | ||||
| 712009 | Energiewirtschaft und Technologien | 4 | 6 | ||||
| 711006 | Supply Chain Management | 2 | 3 | 2 | 2 | ||
| Summe | 14 | 19 | 6 | 8 | |||
| 713001 | Masterabschlussarbeit | 1 | 30 | ||||
| Gesamtsumme | 24 | 31 | 22 | 29 | 1 | 30 | |
Wahlpflichtmodule:
Die im jeweiligen Studiensemester angebotenen Wahlpflichtmodule aus dem nachstehenden Katalog werden rechtzeitig bekannt gegeben und veröffentlicht. Das Angebot kann ergänzt werden um Module aus anderen Masterstudiengängen der Technischen Hochschule Mittelhessen. Hierüber entscheidet nach vorheriger Zustimmung des anbietenden Fachbereichs der Prüfungsausschuss und sorgt für eine rechtzeitige Veröffentlichung.
Im 2. Semester müssen die Studierenden aus den unten aufgeführten Modulen ein Modul wählen:
| Modulnr. | Modulname | ECTS | SWS |
| 712004 | Technische Mechanik 3 | 5 | 4 |
| 712005 | Marktforschung | 5 | 4 |
| 712006 | Marktforschung-Praxisprojekt | 5 | 4 |
| 712007 | Rechnerunterstützung im Produktentstehungssystem | 5 | 4 |
| 712008 | Strategisches Controlling | 5 | 4 |
| 712009 | Digitale Produktvalidierung | 5 | 4 |
Im Folgenden sind die Lehrveranstaltungen aufgeführt. Die Zahlen geben für jedes Semester an, wie viele Stunden pro Woche (SWS) bzw. welche Anzahl an Creditpoints (ECTS) im jeweiligen Fach vorgesehen sind.
| Modulnr. | Modulname | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | |||
| SWS | ECTS | SWS | ECTS | SWS | ECTS | ||
| 761001 | Controlling | 4 | 5 | ||||
| 761002 | Business-Process-Engineering | 2 | 2 | ||||
| 762001 | Sales and Distribution | 2 | 2 | ||||
| 762002 | Integrierte Managementsysteme | 4 | 6 | ||||
| Summe | 6 | 7 | 6 | 8 | |||
| 762003 | Projektprogramm/-portfoliomanagement | 4 | 5 | ||||
| 762004 | Unternehmensplanspiel | 4 | 5 | ||||
| 761003 | Case Study | 4 | 5 | ||||
| 762005/6 | Wahlpflichtmodul | 4 | 5 | ||||
| Summe | 4 | 5 | 12 | 15 | |||
| 761004 | Ökonomisches Immobilienmanagement | 6 | 7 | ||||
| 761005 | Risc Management (System. Analyse) | 8 | 10 | ||||
| 762007 | Ressourcenoptimierte Prozesse | 6 | 8 | ||||
| Summe | 14 | 17 | 6 | 8 | |||
| 763001 | Masterabschlussarbeit | 1 | 30 | ||||
| Gesamtsumme | 24 | 29 | 24 | 31 | 1 | 30 | |
Wahlpflichtmodule:
Im 2. Semester müssen die Studierenden aus den unten aufgeführten Modulen ein Modul wählen:
| Modulnr. | Modulname | ECTS | SWS |
| 762005 | Asset und Property Management | 5 | 4 |
| 762006 | Energiemanagement | 5 | 4 |
Bachelorabsolventinnen und -absolventen aus Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7 Semestern können die fehlenden Kenntnisse bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters ausgleichen, so dass nach Abschluss des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen ein Gesamtstudienvolumen von 300 Creditpoints nachgewiesen wird. Art und Umfang der noch zu erbringenden fehlenden Leistungen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorausgegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Im Transcript of Records wird der Nachweis der zusätzlich erbrachten Leistungen seitens des Fachbereichs bescheinigt.
Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen setzt voraus:
1. Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 HHG
2. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen oder Facility Management bzw. in einem vergleichbaren Fachgebiet mit in der Regel der Gesamtnote gut oder besser (mindestens 72,5 Prozentpunkte nach § 9 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). Über Ausnahmefälle entscheidet die Zulassungskommission.
3. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Studiengang erworben haben, den Nachweis einer Grundkompetenz in der deutschen Sprache z. B. durch DSH-Prüfung (mit dem Ergebnis DSH-2), Test DaF (mit dem Ergebnis 4x4 Punkte), Goethe-Institut zentrale Oberstufenprüfung (ZOP).
4. Fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen
5. Die Fachhochschule entscheidet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz über die Anerkennung ausländischer oder gleichwertiger Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache als deutsch vorliegen, muss eine amtliche anerkannte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche vorliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Bewerbungsbogen, Lebenslauf und 2 Lichtbilder neueren Datums der Bewerberin oder des Bewerbers
2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 HHG
3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, nachgewiesen
durch:
- Abschlusszeugnis des Erststudiums
- Abschlussurkunde des Erststudiums
- Diploma Supplement und Transcript of Records für das Erststudium oder vergleichbare Nachweise
4. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis guter Deutschkenntnisse gemäß
5. ein Motivations- und/oder Referenzschreiben
Über die Zulassungen der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Zulassungskommission, der zwei Professorinnen oder Professoren und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter angehören. Die Mitglieder der Zulassungskommission werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Zur Unterstützung der Zulassungskommission können weitere Professorinnen und Professoren zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen nach den genannten Kriterien hinzugezogen werden.
Aufgrund der Entscheidung der Zulassungskommission findet an den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die Zulassungskommission die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt hat.
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nicht alle oben festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Master-Studiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen spätestens bis zur Immatrikulation beim Prüfungsamt nachgewiesen werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem oben genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der oben geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das Erststudium abgeschlossen sein.
Ein Studienbeginn ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt (Numerus Clausus). Bewerberinnen und Bewerber müssen sich direkt bei der Technischen Hochschule Mittelhessen bewerben. Auf der Homepage der THM (www.TH-Mittelhessen.de) ist es möglich, sich online zu bewerben.
Zudem können Bewerbungsformulare für das Wintersemester ab Juni, für das Sommersemester ab Dezember schriftlich im Studiensekretariat angefordert oder persönlich abgeholt werden.
Bewerbungsschluss:
31. Juli für das Wirntersemester
31. Januar für das Sommersemester
Die Prüfungsordnungen sowie Modulhandbücher werden von unserem zentralen Prüfungsamt bereitgestellt.


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