Masterstudiengang / 3 Semester, ab WS 2011/2012 - Bewerbungsunterlagen
| Beitragsseiten |
|---|
| Masterstudiengang / 3 Semester, ab WS 2011/2012 |
| Studienprogramm PPM |
| Studienprogramm FM |
| Zulassungsvoraussetzungen |
| Bewerbungsunterlagen |
| Studienbeginn |
| Prüfungsordnungen |
| Alle Seiten |
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache als deutsch vorliegen, muss eine amtliche anerkannte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche vorliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Bewerbungsbogen, Lebenslauf und 2 Lichtbilder neueren Datums der Bewerberin oder des Bewerbers
2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 HHG
3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, nachgewiesen
durch:
- Abschlusszeugnis des Erststudiums
- Abschlussurkunde des Erststudiums
- Diploma Supplement und Transcript of Records für das Erststudium oder vergleichbare Nachweise
4. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis guter Deutschkenntnisse gemäß
5. ein Motivations- und/oder Referenzschreiben
Über die Zulassungen der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Zulassungskommission, der zwei Professorinnen oder Professoren und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter angehören. Die Mitglieder der Zulassungskommission werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Zur Unterstützung der Zulassungskommission können weitere Professorinnen und Professoren zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen nach den genannten Kriterien hinzugezogen werden.
Aufgrund der Entscheidung der Zulassungskommission findet an den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die Zulassungskommission die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt hat.
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nicht alle oben festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Master-Studiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen spätestens bis zur Immatrikulation beim Prüfungsamt nachgewiesen werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem oben genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der oben geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das Erststudium abgeschlossen sein.


Technische Hochschule Mittelhessen - University of Applied Sciences - Wiesenstraße 14 - 35390 Gießen - 0641 309-0 -