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Thüringen: Ab 9.12.2011 DS-Aufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich beim LfD (9.12.2011)

Seit dem 9. Dezember 2011 liegt die Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich in Thüringen beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz. Während bisher das Thüringer Landesverwaltungsamt für Unternehmen aus der Privatwirtschaft zuständig war, ist nun der Landesdatenschutzbeauftragte als zentrale Instanz zuständig. Die Änderung der Zuständigkeit ergibt sich aus einer Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes, das am 30.11.2011 vom Thüringer Landtag beschlossen wurde (GVBl.11/2011 vom 8.12.2011, Seite 490).

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