Die THM stellt sich gegen jede Art von Diskriminierung und bietet eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten und Anlaufstellen.
Profil und Grundsätze der Hochschule
Leitbild der TH Mittelhessen (Auszug)
Motivation, Qualität, Agilität und Vielfalt sind die Schlüssel für unsere Zukunft. Dabei stehen die Menschen im Zentrum unseres Handelns. Respekt und Wertschätzung sind zentrale Grundlagen unserer Hochschulkultur. (...)
VIELFALT
Die Hochschule nimmt die Vielfalt unter ihren Mitgliedern als Stärke wahr, die sie aktiv nutzt und fördert. Sie stellt sich mit dem Verhaltenskodex gegen jede Art von Diskriminierung und verpflichtet sich, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu fördern.
Leitsätze der TH Mittelhessen (Auszug)
HOCHSCHULKULTUR
Die Menschen stehen im Zentrum unseres Handelns. Respekt und Wertschätzung sind zentrale Grundlagen unserer Hochschulkultur.
Wir sind eine tolerante und weltoffene Hochschule.
Ein respektvoller Umgang miteinander, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein hohes Maß an Serviceorientierung sind die Basis für attraktive Studien- und Arbeitsplätze.
Führungsgrundsätze der THM (Auszug)
7. Wir praktizieren aktiv Formen der Wertschätzung in unserem Verantwortungsbereich und innerhalb der Hochschule. Das bedeutet: Anerkennung von Leistung sowie Respekt und vertrauensvoller Umgang miteinander.
8. Wir bekennen uns zur Vielfalt an der Hochschule und fördern die Integration zu einer Hochschulgemeinschaft in Bezug auf das Leitbild der Hochschule. Insbesondere setzen wir den gesetzlichen Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsauftrag konsequent um.
Grundsätze für gute Lehre (Auszug)
Ziel des Studiums an der THM ist es, die Studierenden auf ihre berufliche Zukunft und ihre gesellschaftliche Verantwortung adäquat vorzubereiten und dabei die Diversität der Studierenden angemessen zu berücksichtigen. (...)
1. Offenes Lernklima gestalten
Alle Lehrenden und Lernenden pflegen ein kooperatives und soziales Miteinander, das auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert und ein motiviertes Lehren und Lernen ermöglicht.
Ein offenes, auf Wertschätzung beruhendes Lernklima fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Lehrenden und Lernenden. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Aspekten zur Sicherung der Chancengleichheit im Hinblick auf Gender und Diversität. Auf dieser Grundlage gestalten Lehrende und Studierende verantwortungsvoll und engagiert Lehr-/Lernprozesse an der THM, wobei sich die Lehrenden ihrer Vorbildfunktion bewusst sind.
Lehrende thematisieren mit den Studierenden die gegenseitigen Erwartungen an die Interaktion im Lehr-Lernprozess vor Ort in der Hochschule oder in digitalen Kontexten und treffen gemeinsam verbindliche Verabredungen (bezogen auf ein respektvolles Miteinander, lösungsorientiertes Kommunikationsverhalten, angemessene Umgangsformen, wie z.B. Pünktlichkeit, Ordnung, Hygieneregeln, Videoeinstellungen bei synchronen digitalen Veranstaltungen).
Verhaltenskodex der THM (Auszug)
Präambel
Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) verpflichtet sich mit diesem Verhaltenskodex dazu, den Grundsätzen eines wertschätzenden, respektvollen Umgangs miteinander und partnerschaftlichen Verhaltens zueinander zu entsprechen. Dieser Verhaltenskodex ergänzt die Grundsätze des Leitbilds: „Motivation, Qualität, Agilität und Vielfalt“.
Handlungsweisen, die dem Grundsatz des partnerschaftlichen Verhaltens im Sinne der Leitwerte zuwider laufen, werden nicht toleriert. Bei Verstößen behält sich die THM vor, zu intervenieren und geeignete Maßnahmen nach hausinternen Antidiskriminierungsrichtlinien und der geltenden Hausordnung entsprechend einzuleiten.
Geltungsbereich
2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. 2014 wurde die Förderung von Diversität als eine weitere Aufgabe im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) aufgenommen. Dieser Verhaltenskodex bezieht sich in Übereinstimmung mit den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf alle Hochschulmitglieder und -angehörigen und Gäste der THM.
Allgemeine Grundsätze des Miteinanders
Die THM legt Wert auf einen freundlichen und konstruktiven Umgang ihrer Hochschulmitglieder und -angehörigen und Gäste untereinander. Die Lern- und Lehratmosphäre ist geprägt durch Respekt, Wertschätzung, Vertrauen und der Anerkennung von Vielfältigkeit. Dieses Miteinander der wertschätzenden Kommunikation fördert die Motivation und sichert die hohe Qualität der Lehre und Forschung unserer Hochschule. Die Grundsätze finden auch Anwendung in den Service- und Verwaltungsabteilungen und Referaten. Die THM fördert bewusst die Teilhabe aller Hochschulmitglieder und -angehörigen und ihrer Gäste und duldet keinen Ausschluss derselben. Hierbei liegt im Fokus, dass benachteiligende Mechanismen identifiziert, benannt und aufgehoben werden.
Diskriminierung
Nicht toleriert wird jegliche Form von Diskriminierung insbesondere folgender schützenswerter Merkmale/Kategorien:
- Ethnische Herkunft
- Religion und/oder Weltanschauung
- Behinderung und/oder schwere Erkrankung
- Geschlecht
- Sexuelle Identität
- Alter
- Soziale Herkunft
- Familienstatus
- Äußeres Erscheinungsbild
Unter Diskriminierung versteht die THM jede Form der Benachteiligung aufgrund einer der oben genannten schützenswerten Merkmale/Kategorien. Diskriminierungen sind unabhängig von der Intention; es kommt vielmehr darauf an, ob eine Ungleichbehandlung aufgrund eines (meist) nicht relevanten Merkmals Nachteile für Hochschulmitglieder und -angehörige und Gäste nach sich zieht.
Allgemein liegt eine Benachteiligung vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird.
Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Ein Beispiel dafür ist die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex
Alle Hochschulmitglieder und -angehörigen und Gäste der THM, welche den Grundsätzen des Verhaltenskodex zuwider handeln, müssen mit Konsequenzen ihres Handelns rechnen, die in den Antidiskriminierungsrichtlinien und der Hausordnung der Hochschule festgehalten sind.
Insbesondere folgendes Verhalten wird nicht geduldet:
- Sexualisierte Kommunikation und Gewalt, oder sexuelle Belästigung
- Stalking, Mobbing und/oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte
- Verwehrung von Barrierefreiheit
- Sowohl verbale als auch nonverbale und/oder körperliche Gewalt, Übergriffe
- Rassistische Übergriffe, Herabwürdigungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen
- Ungleichbehandlung und/oder Verwehrung des Nachteilsausgleiches
- Politische radikale Äußerungen (Hitlergruß, IS-Propaganda etc.)
Angebote für Betroffene
Die THM stellt folgende Strukturen zur Verfügung, die präventiv zur Konfliktvermeidung dienen oder vorhandene Konflikte konstruktiv lösen.
AGG-Beauftragte / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die AGG-Beauftragten sind zuständig für Beschäftigte, die sich rassistisch, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Das AGG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, umfasst sind damit auch Bewerber und Bewerberinnen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen.
AStA / Allgemeiner Studierendenausschuss
Der Allgemeine Studierendenausschuss vertritt die Studierenden für den Campus Gießen, Friedberg und Wetzlar nach außen bzw. hochschulintern z.B. gegenüber der Hochschulverwaltung, dem Studentenwerk, der Stadt Gießen oder dem Bundesland Hessen. Zu den laufenden Geschäften gehören vor allem das Aufrechterhalten von Dienstleistungen für Studierende und der Kontakt zur Hochschulleitung.
Beauftragte des Arbeitgebers für Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung
Von Seiten des Präsidiums bestellte Beauftragte, die sich um Belange der Beschäftigten mit Behinderung oder drohender Behinderung kümmert.
BIKO - Antidiskriminierungsstelle der THM
BIKO berät und unterstützt Studierende, die Diskriminierungen erfahren haben, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder rassistisch motiviert, der Religion oder Weltanschauung erfolgt sind. Grundlagen der Beschwerdeführung sind der Verhaltenskodex und die Antidiskriminierungsrichtlinien der THM.
Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbüro
Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen vertraulich Frauen in belastenden Situationen die aufgrund von Diskriminierungen an der THM hinsichtlich des Geschlechtes, der sexuellen Orientierung, des Alters oder der Behinderung von Frauen entstanden sind oder zu entstehend drohen.
Ebenso beraten und unterstützen die Frauenbeauftragten und das Gleichstellungsbüro alle Hochschulmitglieder hinsichtlich der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie.
GPR/ÖPR – Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte
Das HPVG bildet die Grundlage der vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der THM. Die Personalräte unterstützen Kolleg*innen im Rahmen dieser Regelung. Dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Personalräte ganz besonders verpflichtet.
Konfliktberatungsstelle und Begleitung für alle Beschäftigten der THM Mittelhessen
Als externe beauftragte Beratungsstelle der THM bietet PROfair seit März 2003 allen Beschäftigten professionelle und vertrauliche Unterstützung bei Konflikten an.
PROfair - Unterstützung für Hochschulmitarbeiter und -angehörige
PROfair - Faire Lösungen für Ihre Probleme. Beratung und Begleitung für alle Beschäftigten der TH Mittelhessen
Als externe, beauftragte Beraterin der TH Mittelhessen bietet Diplom Psychologin und Fairness-Coach Nathalie Krahé seit März 2003 allen Beschäftigten professionelle und vertrauliche Unterstützung an.
Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Bewältigung von bevorstehenden oder akuten Konflikten
- Management von persönlichen und kollegialen Problemen
- Verbesserung von Kommunikation und Kooperation
- Gesundheit, Stress und Burnout-Prophylaxe
- Unterstützung in persönlichen Krisensituationen
- Beratung zu Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit
SBV - Vertretung der schwerbehinderten Menschen
Die SBV ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und berät und unterstützt Beschäftigte.
SmB/K - Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Der/die Beauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen bietet Beratung und Interessenvertretung für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen in allen Phasen des Studiums, aber auch für Studieninteressierte und Absolvent*innen.
Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung bietet durch ihre ganztägig geöffnete Erstanlaufstelle INFORMATION eine schnelle Erreichbarkeit und durch die persönliche Beratung allen Studierenden eine erste vertrauliche Klärung des Anliegens und bei Bedarf eine zielgerichtete Verweisberatung an die oben gelisteten zielgruppenspezifischen Beratungsangebote der THM.