Liebe Studierende,
der Fachbereich ist bemüht, potentielle Nachteile, die sich aus der Verschiebung der Prüfungswoche ergeben können, durch spezielle Regelungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Diese Seite soll Anlaufstelle für aufkommende Fragestellungen sein. Sollte Ihre Frage noch nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Fachbereich BAU
Aktuelle Meldungen
Wie verhalte ich mich, wenn ich zum Klausurtermin Corona-positiv bin? (18. Juli 2022)
https://www.thm.de/site/corona-info.html#rahmenbedingungen-fuer-pruefungen -> Überschrift „Nachteilsausgleich“. Hier können Sie nachlesen, wie Sie sich verhalten müssen, wenn Sie Corona-positiv getestet wurden und nicht zur Klausur gehen können.
Beantragen eines Alternativtermins im Fachbereich:
Sie melden sich nach der Meldung im Covid-Portal noch mit den o.g. Nachweisen bei ihrem Prüfungsausschuss (Bauingenieure - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Architekten - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Kopie (CC:), um einen Alternativtermin für die versäumte Prüfung zu beantragen.
Sollten Sie keinen Alternativtermin beantragen wollen, senden Sie die Nachweise an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bitten unter Angabe ihrer Matrikelnummer und dem Namen der Klausur um „Rücktritt durch Attest“.
Wie lange gilt die hochschulweite Corona Satzung? (04. April 2022)
Der Senat hat beschlossen, dass die Corona Satzung mit Ende des Sommersemesters 2022 (30. September 2022) ausläuft. Auch gibt es zum Sommersemester 2022 wichtige Änderungen:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. April 2022 die alte Rücktrittsregelung von Prüfungen wieder Gültigkeit hat. Ohne Angabe von Gründen können Sie bis eine Woche vor Prüfungsbeginn schriftlich zurücktreten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dies nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Hinderungsgrund (bspw. Krankheit) geltend machen (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen).
Die Freischussregelung gilt letztmalig für das Sommersemester 2022. Es gilt weiterhin, dass ab Sommersemester 2020 abgelegte und nicht bestandene Prüfungen, die nicht mehr wiederholt werden können, als nicht unternommen gelten, sofern nicht ein Täuschungsversuch oder ein anderer schwerwiegender Verstoß gegen Prüfungsvorschriften der Grund für das Nichtbestehen der Prüfungsleistung war oder innerhalb eines Moduls mehrere Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden wurden. Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn ein Joker - Einsatz gemäß § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorstudiengänge noch möglich ist.
Zum Wintersemester 2022/2023 entfällt die Freischussregelung.
Ein Update unserer Corona FAQ finden Sie hier.
Ich möchte meine Bachelorthesis anmelden, mir fehlen aber noch Wochen aus dem Grundpraktikum. Wie gehe ich weiter vor? (04. März 2022)
Sie können sich im SoSe 2022 auch ohne eingetragenes Grundpraktikum zur Thesis anmelden. Die fehlenden Wochen müssen Sie bis zu Ihrem Kolloquium absolvieren. Das Kolloquium kann bis Ende September 2022 stattfinden, sodass Ihnen noch Zeit bleibt. Diese Regelung gilt auch für Architektur-Studierende. Ausführliche Infos hierzu unter: Moodle-Kurs Grundpraktikum Bauwesen
Ich suche einen Platz zum Lernen. Wo finde ich offene Lernplätze an der THM? (20. Oktober 2021)
Für das Wintersememester 2021/22 sind einzelne Räume speziell als Lern- und Arbeitsräume für Studierende ausgewiesen. In den Mensen finden sich für alle Studierende freie Plätze, in der Hochschulbibliothek können Lernräume gebucht werden und für BAU-Studierende gibt es weitere Räume, die ohne Buchung besucht werden können. Eine Übersicht des Angebots finden Sie hier: https://www.thm.de/bau/fachbereich/ueber-den-fachbereich/news-start/lernplaetze-fuer-bau-studierende
Wie melde ich mich zur Thesis an? (30. April 2020)
An dem Verfahren hat sich nichts geändert:
Formular digital ausfüllen und versenden [Link zur PDF] [Anleitung zur digitalen Unterschrift]
Alle Informationen unter: https://www.thm.de/bau/studium/service/abschlussarbeiten
Ich habe eine Abgabe. Wo kann ich die Unterlagen einreichen? (17. März 2020)
Das Sekretariat BAU ist keine Anlaufstelle für Abgaben. Bitte kontaktieren Sie den Professor / die Professorin per Mail und vereinbaren eine Abgabe.
Meine Abschlussprüfung steht bevor. Wird diese dennoch stattfinden? (17. März 2020)
Ja, Abschlussprüfungen und Kolloquien werden stattfinden. Der jeweilige Prüfer/ die jeweilige Prüferin darf hierbei entscheiden, ob dies in Präsenz oder per Video-Übertragung stattfindet.
Finden Sprechstunden weiterhin statt? (17. März 2020)
Klären Sie dies bitte persönlich mit Professoren/Professorinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen per E-Mail oder telefonisch ab. Das Sekretariat BAU ist bis auf Weiteres geschlossen, jedoch per E-Mail immer für Sie erreichbar (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Vergangene Meldungen
Wie sind die derzeitigen Planungen für das Sommersemester 2022? (10. Februar 2022)
Wie im Dezember mitgeteilt, wird das Sommersemester überwiegend in Präsenz stattfinden. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald wir weitere Informationen erhalten.
Welche Termine und Zeiten wurden für das Wintersemester 2021/22 festgelegt? (28. Juni 2021)
Veranstaltungstyp | Zeitraum |
---|---|
Semesterbeginn und -ende | 01.10.2021 bis 31.03.2022 |
Vorlesungsbeginn | 11.10.2021 |
Vorlesungsende | 12.02.2022 |
Klausurwochen | 31.01. bis 12.02.2022 21.03. bis 26.03.2022 |
Welche Termine und Zeiten wurden für das Sommersemester 2021 festgelegt? (28. Juni 2021)
Veranstaltungstyp | Zeitraum |
---|---|
Semesterbeginn und -ende | 01.04.2021 bis 30.09.2021 |
Vorlesungsbeginn | 06.04.2021 |
Vorlesungsende | 09.07.2021 |
Klausurwochen | 12.07. bis 31.07.2021 20.09. bis 30.09.2021 |
Ich möchte meine Bacheltorthesis schreiben, doch habe noch nicht alle Wochen des Grundpraktikums absolviert. Kann ich mein Studium dennoch abschließen? (20. Mai 2021)
Da es aufgrund der Pandemie derzeit schwierig ist einen Platz für ein Baustellenpraktikum zu bekommen und somit noch fehlende Wochen abzuleisten, hat der Fachbereich einen Beschluss gefasst:
Studierenden, die im SoSe 2021 oder WiSe 2021/22 ihr Studium erfolgreich abschließen (alle Module inkl. Bachelorthesis und Kolloquium), werden noch fehlende Wochen des Grundpraktikums erlassen. Die Anerkennung des Grundpraktikums erfolgt erst, wenn alle sonstigen Leistungen eingetragen sind.
Regelungen ab dem SoSe 2022 werden zu gegebener Zeit diskutiert.
Ich möchte Prüfungen aus dem 5. Semester antreten, habe allerdings mein Grundpraktikum noch nicht absolviert. Wie ist die aktuelle Situation? (05. Juni 2020 / 20. Mai 2021)
Obwohl das Grundpraktikum eine Vorleistung (und somit kein Bestandteil des Studiums) ist, können Sie aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation in Ihrer Planung gehindert werden. Daher wid es im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 keine Sperre geben. Sie können sich somit für Prüfungen aus höheren Semestern anmelden.
Update: Dies gilt auch für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22.
Ich möchte mich zur Bachelor- bzw. Masterthesis anmelden, doch erfülle nicht alle Voraussetzungen. Kann ich mich dennoch anmelden? (26. Februar 2021)
Für das Sommersemester 2021 werden die Voraussetzungen gelockert, sodass Sie auch mit mehr als 2 offenen Modulen unter Vorbehalt zur Thesis zugelassen werden können. Für nähere Informationen melden Sie sich bitte bei unserem Sekretariat BAU (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), sodass Ihr persönlicher Fall geprüft werden kann.
Wie laufen die Klausuren im Februar und März ab? (26. Januar 2021 / 05. Februar 2021)
Die Prüfungswochen an der THM werden nach aktuellem Stand (26.01.2021) gemäß dem Hygienekonzept der THM in Präsenz durchgeführt. Die Hygienemaßnahmen wurden nochmals an die aktuelle Lage angepasst.
Beachten Sie hierbei:
- Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona Hotspots auf einen Umkreis von 15km.
Die Einschränkung gilt für Freizeitaktivitäten und tagestouristische Ausflüge. Eine Anreise zu den Klausuren ist hiervon nicht betroffen. Als Legitimation können Sie Ihren Studierendenausweis und Ihre Klausuranmeldung nutzen. - Wenn ich aus einem Land zur Klausurteilnahme einreise, für das es eine aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt, darf ich dann an der Klausur teilnehmen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, dass Sie an der Klausur teilnehmen:
Erstens, wenn Sie 14 Tage vor dem Prüfungstermin Ihrer Klausur eingereist sind und danach keine Krankheitssymptome aufweisen.
Zweitens, alternativ zu erstens, wenn Sie eine Bescheinigung eines in Deutschland ansässigen Arztes vorweisen, dass Sie nicht unter die geltenden Quarantänebestimmungen fallen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende - Es herrscht Maskenpflicht in den Hallen und auf dem gesamten Gelände. Auf Grundlage der Verordnung des Landes vom 02.02.2021 sieht die THM im Hygienekonzept vor, dass Alltagsmasken für die Dauer der gesamten Klausuren und auf den Verkehrsflächen nicht mehr zugelassen werden. Auch Face Shields reichen nicht aus. Lediglich medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken, KN95-Masken) sind zu verweden. Gemeinsam mit dem AStA ist es gelungen, FFP2-Masken für die Studierenden beim Eintritt in den Prüfungsraum bereitstellen zu können. Damit ermöglichen wir einen höchstmöglichen Schutz für alle an der Klausur Beteiligten.
- Bitte leisten Sie der Beschilderung und den Aufsichtspersonen der jeweiligen Klausuren Folge. Beim Aufenthalt vor bzw. nach den Klausuren sind die Abstandsregeln zwingend einzuhalten, eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.
- Sollten Sie akute Krankheitssymptome (Husten, Erkältungssymptome, Fieber etc.) haben, können Sie an der Klausur leider nicht teilnehmen. Wenn Sie Kontakt zu einer Covid positiv getesteten Person hatten, bleiben Sie bitte ebenfalls Zuhause und nehmen nicht an der Klausur teil.
- Sollten Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, die mit offenkundigen Krankheitssymptomen einhergeht (z.B. bei bestimmten Atemwegserkrankungen), lassen Sie sich dies bitte ärztlich bestätigen und bringen den Nachweis einer chronischen Erkrankung mit zur Klausur.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.thm.de/corona
Weiterhin gilt:
- Kein Fehlversuch, wenn Sie nicht zur Klausur erscheinen.
- Sie benötigen kein Attest.
- Möglichkeit auf Härtefallantrag, wenn Sie den letzten Versuch nicht bestehen und keinen Joker mehr zur Verfügung haben. Antrag und ausführliche Informationen: www.thm.de/pa
- Auch im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 ist das Grundpraktikum als Voraussetzung ausgesetzt.
- Verlängerung der alten PO 2012 in unseren Bachelor-Studiengängen bis einschließlich Sommersemester 2021.
Wie laufen die Klausuren im Juli und September ab? (15. Juli 2020)
Das Konzept aus dem Juni hat sich bewährt und die Schutzmaßnahmen sind weiterhin zu beachten. Außerdem gilt auch diesmal: Wenn Sie nicht an der Klausur teilnehmen - auch wenn Sie angemeldet sind, aber nicht erscheinen - wird Ihnen kein Fehlversuch eingetragen. Außerdem ist kein Attest erforderlich.
Alle Informationen finden Sie im Detail auf der THM Hauptseite unter: https://www.thm.de/site/corona-info.html
Welche Termine und Zeiten wurden für das Wintersemester 2020/21 festgelegt? (14. Juli 2020)
Veranstaltungstyp | Zeitraum |
---|---|
Semesterbeginn | 01.10.2020 |
Vorbereitungen für Erst- und Zweitsemester auf die digitale Lehre. Laboare/Praktika in Präsenz. Digitale Nachholveranstaltungen aus dem Sommersemester 2020. | 01.10. bis 31.10.2020 |
Vorlesungsbeginn (digital) | 02.11.2020 |
Vorlesungsende | 29.01.2021 |
Klausurwochen |
01.02. bis 23.02.2021 15.03. bis 27.03.2021 |
Wie laufen die Klausuren im Juni ab? (27. Mai 2020)
Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Durchführung von Präsenzprüfungen zu beachten?
Die THM hat ein umfassendes Hygienekonzept entwickelt, um den Schutz aller Studierenden und Mitarbeiter/innen bei Prüfungen zu ermöglichen.
Dazu gehören u.a. Abstandsregeln von 2m, Desinfektionsmaßnahmen und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, der alle Anwesenden schützt, indem Aerosolbildung minimiert wird. Bitte leisten Sie der Beschilderung und den Aufsichtspersonen der jeweiligen Klausuren Folge. Sollten Sie akute Krankheitssymptome (Husten, Erkältungssymptome, Fieber etc.) haben, können Sie an der Klausur leider nicht teilnehmen.
Sollten Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, die mit offenkundigen Krankheitssymptomen einhergeht (z.B. bei bestimmten Atemwegserkrankungen), lassen Sie sich dies bitte ärztlich bestätigen und bringen den Nachweis einer chronischen Erkrankung mit zur Klausur.
Die THM empfiehlt, dass Sie sich frühzeitig mit der Herstellung oder der Beschaffung eines Mund-Nasenschutzes beschäftigen, im einfachsten Fall könnte dies aber auch ein Schal vor dem Gesicht sein. Zudem sollten Sie sich nicht nur inhaltlich auf die Klausuren vorbereiten, sonders das Tragen verschiedener Varianten eines Mund-Nasenschutzes über die Dauer einer Klausur üben!
Und vergessen Sie den Mund-Nasenschutz nicht! Zu beachten: Visiere sind als Alternative zu Mund-Nasen-Schutz nicht zugelassen.
Mit welchem zeitlichen Vorlauf soll ich zur Klausur erscheinen?
Angesichts der besonderen Durchführungsbestimmungen sollten Sie ca. 15 Minuten vor Beginn der Klausur am Durchführungsort erscheinen.
Sind Toilettengänge während der Klausur erlaubt?
Toilettengänge sind zulässig, jedoch nur einzeln pro Geschlecht. In jeder Toilettenräumlichkeit darf sich stets nur eine Person befinden.
Darf ich Fragen stellen während einer Klausur?
Fragen sind im üblichen Rahmen zulässig. Bei Fragen melden sich die Studierenden und eine Klausuraufsicht kommt zu den Studierenden, nach Möglichkeit unter Einhaltung des 2m Abstands.
Wie wird aktuell die Klausureinsicht durchgeführt?
Die Einsichtnahme in Klausuren beantragen Sie bitte per Mail. Dabei sind konkrete Einsichtstermine zu vereinbaren. Zu den vereinbarten Terminen erfolgt die Einsichtnahme vor Ort an der THM. Dabei sind die üblichen Hygienevorschriften zu beachten.
Bekomme ich einen Fehlversuch eingetragen, wenn ich im Hinblick auf die aktuelle Situation nicht zur Prüfung antrete?
Die Hochschule ist bemüht, potentielle Nachteile für Sie im Hinblick auf die aktuelle Situation zu vermeiden. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin abgemeldet haben müssen. Sollten Sie wegen der außergewöhnlichen Situation nicht zur Prüfung antreten, wird Ihnen ausnahmsweise kein Fehlversuch eingetragen. (Bitte auch hier nicht über die Online Dienste / E-Campus abmelden, sondern per Mail über das Fachbereichssekretariat.)
Weitere Corona-Infos auch auf der THM Hauptseite unter: https://www.thm.de/site/corona-info.html
Welche Termine und Zeiten wurden für das Sommersemester 2020 festgelegt? (13. Mai 2020)
Veranstaltungstyp | Zeitraum |
---|---|
Digitale Veranstaltungen | 20.04. bis 17.07.2020 |
Veranstaltungen in Präsenz (z.B. Labore, Praktika) - die nicht digital abgebildet werden können | 15.06. bis 11.09.2020 |
Klausurwoche aus dem WS 2019/20 - in dieser Zeit laufen die Veranstaltungen des 1. Semesters weiter | 02.06. bis 13.06.2020 |
Klausurwochen des Sommersemesters 2020 | 20.07. bis 24.07.2020 07.09. bis 30.09.2020 |
Semesterbeginn im Wintersemester 2020/21 | 01.11.2020 |
Kann ich mich für Klausuren anmelden, obwohl ich die Voraussetzung nicht erfülle? (30. April 2020)
Sollten Sie aufgrund der verschobenen Klausurwoche aus dem Wintersemester 2019/20 eine Voraussetzung zur Klausuranmeldung nicht erfüllen, schreiben Sie bitte eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an das Sekretariat BAU, sodass der Fall geprüft werden kann und wir Ihnen ggf. helfen können.
Wie bekomme ich mein Abschlusszeugnis und das Buch der Abschlussarbeiten? (30. April 2020)
Aufgrund der aktuellen Situation bekommen Sie Ihr Abschlusszeugnis postalisch zugeschickt. Sollten Sie unserem Sekretariat BAU die Postanschrift noch nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies bitte per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! nach.
Alle Alumni, die nicht für das Sommersemester eingeschrieben sind, erhalten das Buch der Abschlussarbeiten per Post in den kommenden 2 Wochen zugeschickt. Unsere Studierenden, die sich für den Masterstudiengang eingeschrieben haben, bitten wir noch um etwas Geduld.
Wie läuft die Lehre im Sommersemester ab und woher bekomme ich meine Informationen zu den Kursen? (24. März 2020)
Unsere Dozentinnen und Dozenten bereiten die Lehr- und Lernmaterialien derzeit vor und stellen diese wie gewohnt über Moodle bereit. Sie erhalten in KW 15/16 eine E-Mail mit dem Zugang zum Moodle Kurs ("Informationen zum Sommersemester 2020"). Dieser Kurs beinhaltet die Zugangsschlüssel für die verschiedenen Moodle-Kurse, die Einwahl-Optionen für die Masterprojekte Architektur, die STEP Unterlagen für unsere Erstsemester, und und und. Bitte behalten Sie Ihr Postfach im Blick.
Update: Sie erhalten am 09. April die E-Mail mit dem Zugang zum Moodle-Kurs "Informationen zum Sommersemester 2020". Dieser wird um 17 Uhr freigeschaltet.
Bin ich für die verschobene Klausurwoche vom 2. bis 8. Juni 2020 automatisch angemeldet? (17. März 2020)
Ja, wenn Sie bereits angemeldet waren, ist Ihre Anmeldung weiterhin gültig. (siehe Variante 2 der FAQs der THM zum Thema schriftliche Prüfungen)
Aufgrund der aktuellen Situation habe ich mich abmeldet. Kann ich dies rückgängig machen? (17. März 2020)
Wenn Sie für die Klausuren angemeldet waren, können Sie Ihre Abmeldung bis zum 30.04.2020 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! rückgängig machen und die Klausuren im Juni mitschreiben.
Ich möchte gerne Klausuren im Juni mitschreiben, war aber bisher nicht anmeldet. Ist dies möglich? (17. März 2020)
Nein, die Anmeldefrist für diese Klausurwoche ist bereits verstrichen.
Kann ich mich für die Klausuren im Juni noch abmelden? (17. März 2020)
Ja, es gilt die offizielle Rücktrittsfrist von einer Woche vor dem Prüfungstermin. Eine Abmeldung ist jedoch nur per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Ich möchte mich im Sommersemester zur Abschlussprüfung anmelden, doch erfülle aufgrund der verschobenen Prüfungswoche nicht die Voraussetzungen. Kann ich mich dennoch anmelden? (17. März 2020)
Wenn Sie für die fehlenden Prüfungen angemeldet sind, wird Ihnen eine Anmeldung zur Abschlussarbeit unter Vorbehalt ausgestellt. Kontaktieren Sie hierfür das Sekretariat Bau unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!