Mitteilung des AStA vom 18. Mai 2022:
"Das Semesterticket der THM wird in den Monaten Juni, Juli und August als 9-Euro-Ticket gelten.
Das ist der zweite Artikel des AStA der THM über das 9-Euro-Ticket den ersten Teil findet Ihr ebenfalls auf unserer Homepage.
Wie viele Studierenden bereits aus der Presse entnommen haben, hat die Bundesregierung des 9-Euro-Ticket beschlossen. Das bedeutet, wer ein 9-Euro-Ticket besitzt kann in den Monaten Juni, Juli und August bundesweit den gesamten Nahverkehr für eine Pauschale von 9 Euro pro Monat nutzen. Das Wort Nahverkehr bezieht sich auf alle S-Bahnen, Busse, Trams und Regionalzüge. Genauere Angaben über die Gültigkeit in den einzelnen Gebieten findet Ihr auf den Seiten des jeweiligen regionalen Verkehrsverbund.
Auch für Studierenden der Technischen Hochschule Mittelhessen gilt, sie können das 9-Euro-Ticket deutschlandweit nutzen. Konkret wird das derzeit regional gültige Semester für diese 3 Monate zum 9-Euro-Ticket. Die Studierenden der THM müssen sich also kein gesondertes 9-Euro-Ticket kaufen. Der Studienausweis mit gültigem Semesterticketaufdruck ersetzt das 9-Euro-Ticket. Allerdings besteht dadurch auch nicht die Möglichkeit das 9-Euro-Ticket für bestimmte Monate nicht zu erwerben, da die Verrechnung des 9-Euro-Tickets über das bereits bezahlte Semesterticket für das Sommersemester 2022 läuft.
Wie läuft die Rückerstattung des 9-Euro-Tickets?
Da der gesamte ÖPNV in Deutschland für drei Monate nur 9 Euro pro Monat kostet, haben Studierenden natürlich zu viel für Ihr 9-Euro-Ticket bezahlt. Leider hat der Bund dies bei der Gesetzgebung des 9-Euro-Tickets nicht bedacht – die Arbeit bleibt leider am schwächsten Glied der Kette hängen.
Derzeit sind wir in Gesprächen mit Verkehrsverbünden, der THM, zahlreichen anderen ASten hessen- und deutschlandweit sowie Partnern um eine Lösung für den Differenzbetrag zu finden. Leider können wir Stand heute immer noch keine Auskunft darüber geben ob und wie das Geld an alle Studierenden einzeln ausgezahlt werden kann. Auf einige der Problematiken sind wir bereits in unserem letzten Beitrag eingegangen.
Wir halten Euch auf unsere AStA-Seite auf dem Laufenden, ob und wie eine mögliche Rückerstattung ablaufen kann. Bitte behaltet für weitere Informationen unsere AStA-Seite im Auge. Wir bitten Euch von Rückfragen zur Erstattung des Betrags abzusehen, da wir auf viele der Fragen auch noch Antworten suchen."
Folge-Informationen direkt auf der Seite des AStA sowie auf deren Instagram-Account https://www.instagram.com/thm.asta/.