- ABGESAGT -
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind in Gießen und Umgebung vermehrt Infektionsfälle, betreffend des Coronavirus SARS-CoV-2, aufgetreten. Die Hochschulleitung hat daher die Absage von großen öffentlichen THM Veranstaltungen angeordet. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.04.2020.
Somit ist leider auch unser Massivbau Kompaktseminar hiervon betroffen. Wir bedauern es zutiefst, da wir uns auf einen spannenden Tag und den Austausch mit Ihnen sehr gefreut haben. Die Gesundheit aller Beteiligten liegt uns jedoch am Herzen und hat oberste Priorität!
Die Veranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie auf unserer Website sowie per E-Mail. Bereits gezahlte Gebühren werden Ihnen in den kommenden Tagen erstattet.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben
mit besten Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Jens Minnert
Dekan Fachbereich Bauwesen
Willkommen zur Veranstaltung
Tag der Veranstaltung: Freitag, der 13. März 2020
Wie alle Disziplinen der Ingenieurwissenschaften unterliegt auch das Bauwesen stetigen Weiterentwicklungen, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Änderungen für die Baupraxis. Sowohl in der Bauausführung, in den Regelwerken zur Bemessung bis hin zum gesamten Planungsprozess sehen sich Tragwerksplaner stetig neuen Herausforderungen gegenübergestellt, die in einzelnen Schwerpunkten beleuchtet werden.
Themenschwerpunkte in diesem Jahr sind:
- Innovationen im Bauwesen – Notwendig für die Zukunft!
- Aussteifung von Gebäuden – Gegenüberstellung „Klassische Lastverteilung“ und „FE-Lastverteilung“
- Zwang – Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung
- Die neue WU-Richtlinie – Hinweise und Anwendungsbeispiele
- Parkhäuser und Parkdecks aus Beton – Bemessung, Konstruktion und Ausführung
Das Seminar wird mit acht Unterrichtseinheiten für Nachweisberechtigte oder acht Unterrichtseinheiten für Bauvorlageberechtigte im Sinne der Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen für Nachweisberechtigte nach der Nachweisberechtigten-Verordnung - NBVO anerkannt.