Eintragung in der Architektenkammer
Der dreijährige Bachelor qualifiziert für Felder des Bauwesens, führt aber nicht zur Registrierung oder Eintragung als Architekt/in.
Alle Architektenkammern der Länder sprechen sich entsprechend UNESCO/UIA Charter for Architectural Education für ein insgesamt 5-jähriges Studium aus, mindestens jedoch für eine Mindeststudiendauer von 4 Jahren Vollzeitstudium, wie es die EU-Architektenrichtlinie BARL ausweist. Der Masterstudiengang Architektur der THM erfüllt diese Voraussetzung. Zusätzlich ist für die Beantragung der Eintragung in eine Architektenkammer der Nachweis einer anschließenden Berufspraxiszeit von mindestens 2 Jahren erforderlich.
Der Masterstudiengang Architektur an der THM in Hinblick auf die EU-Architektenrichtlinie
Die EU-Architektenrichtlinie weist eine Mindeststudiendauer von 4 Jahren Vollzeitstudium aus, welche der Masterstudiengang auch mit Belegung der Praxisphase (BPMO) erfüllt. Der Masterstudiengang Architektur der THM ist notifiziert und in Brüssel gelistet.
Der Masterstudiengang Architektur an der THM in Hinblick auf die UNESCO/UIA
Die UNESCO/UIA Charter for Architectural Education gibt Kriterien zur weltweiten Anerkennung des Hochschulabschlusses für Architektinnen und Architekten vor. Die Charta beinhaltet wesentliche Regeln zur Qualifikation, die der Architekt/ die Architektin beherrschen muss, damit er bzw. sie in der Lage ist, den Beruf auszuüben.
Unser Masterstudiengang erfüllt die Vorgaben nach UNESCO/UIA, sofern Sie das BPMO nicht als studiumsverkürzende Leistung einbringen, da sonst die Vorgabe eines insgesamt 5-jährigen Studiums ohne Praxisanteil nicht erfüllt ist.
Welche beruflichen Chancen eröffnen sich mit dem Bachelor?
- Berufsbefähigung im Angestelltenverhältnis bei Baufirmen, Baubehörden oder Ingenieur- und Architekturbüros, Baudienstleistern sowie Projektmanagementunternehmen
- Qualifikation für Felder des Bauwesens, führt aber nicht zur Registrierung oder Eintragung als Architekt/in
- Erlaubt bei einem Notendurchschnitt 2,5 oder besser den Zugang zum Studiengang „Master of Engineering Architektur“ (THM) sowie Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem
Welche beruflichen Chancen eröffnen sich mit dem Master?
- Berufsbefähigung als Architekt/in
- Beantragung der Eintragung zur Mitgliedschaft in der Architektenkammer - nach mindestens zweijähriger Berufspraxis
- Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt nach erfolgreicher Eintragung in eine Architektenkammer in der EU
- eine weltweite Berufsbefähigung als Architektin/Architekt, entsprechend der UNESCO/UIA Charta für die Ausbildung von Architekten - jedoch nur, wenn Sie das BPMO lediglich als zusätzliche Leistung einbringen und nicht mit Creditpoints einfließen lassen
- Projektleitung in Architektur- und Planungsbüros
- Leitende Tätigkeit in Planungsabteilungen von Unternehmen
- Führungsposition in Unternehmen der Bauindustrie
- Laufbahn im Höheren Dienst bei Bund und Ländern
- Promotion