Bachelor Architektur

Die Bachelor-Absolventin bzw. der Bachelor-Absolvent muss in der Lage sein, wesentliche Architektentätigkeiten auszuführen. Hierzu zählt die Erstellung von Entwurfs-, Eingabe-, Genehmigungs-, Konstruktions- und Ausführungsplänen nach Anweisung und die Befähigung zur Mitwirkung bei der Bauüberwachung, Angebotsbearbeitung (Kalkulation) sowie Übernahme von Teilaufgaben im Controlling.

 

Bachelor Bauingenieurwesen

Die Bachelor-Absolventin bzw. der Bachelor-Absolvent muss in der Lage sein, wesentliche Architektentätigkeiten auszuführen. Hierzu zählt die Erstellung von Entwurfs-, Eingabe-, Genehmigungs-, Konstruktions- und Ausführungsplänen nach Anweisung und die Befähigung zur Mitwirkung bei der Bauüberwachung, Angebotsbearbeitung (Kalkulation) sowie Übernahme von Teilaufgaben im Controlling.