Master Architektur

Die Master-Absolventin bzw. der Master-Absolvent muss in der Lage sein, nach Einarbeitung umfassende Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen sowie lernen, leitende Aufgaben zu übernehmen.

 

Master Bauingenieurwesen

Die Master-Absolventin bzw. der Master-Absolvent muss in der Lage sein, nach Einarbeitung umfassende Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen sowie lernen, leitende Aufgaben zu übernehmen.