Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest.
Diese sind im Einzelnen
- die Studiumsziele,
- den Studiumsablauf,
- den zu verleihenden akademischen Grad,
- die Zulassungsvoraussetzungen,
- die Regelstudienzeit,
- die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester,
- den Prüfungsablauf,
- die Prüfungstermine und Anmeldefristen,
- die Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
- die Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten,
- die Prüfungsformen und
- Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.
Die Verwaltung der für die Prüfung relevanten Nachweise wird vom Prüfungsamt der THM vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung aus zwei Teilen besteht. Es gibt die "Allgemeinen Bestimmungen" die THM-weite Vorgaben beinhalten. Zudem gibt es die "Fachspezifischen Bestimmungen", die die einzelnen Studiengänge individuell betreffen. Änderungen werden zusätzlich über das "Amtliche Mitteilungsblatt" im Anschluss an den Senat veröffentlicht. Das Modulhandbuch ist ebenfalls Teil der Prüfungsordnung, wird jedoch als separate Datei veröffentlicht.
Alle Dokumente finden Sie auf der Hauptseite der THM.
- Allgemeine Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen/ für Masterprüfungsordnungen [Link]
- Fachspezifische Bestimmungen / Prüfungsordnungen des Fachbereichs 01 Bauwesen [Link]
- Amtliches Mitteilungsblatt (FB 01) [Link]
- Modulhandbücher [Link]
Aufgrund der Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich einige Neuerungen. Das Prüfungsamt hat die wichtigsten Punkte zusammengetragen. [Link]
Bei Fragen zur Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat BAU.