Ab dem Wintersemester 2025/26 tritt die neue Prüfungsordnung 2025 schrittweise in Kraft.
Der Übergang erfolgt stufenweise: Im Wintersemester 2025/26 startet zunächst das erste Semester nach der neuen Prüfungsordnung. Da viele Fächer weiterhin angeboten werden, können Lehrveranstaltungen und Prüfungen wie gewohnt besucht werden.
Im Folgenden finden Sie den aktuellen Stand zur neuen Prüfungsordnung.
Auslauftermine der PO 2018
Bachelor und Master Architektur | 30.09.2025 |
Bachelor Bauingenieurwesen | 30.09.2029 |
Master Bauingenieurwesen | 30.09.2027 |
Ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung ist spätestens nach Ablauf der Fristen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass bereits erbrachte Fehlversuche übernommen werden. Studierende in niedrigeren Semestern können von einem früheren Wechsel profitieren. Prüfen Sie dazu die Anrechnungstabelle und lassen Sie sich bei Bedarf im Sekretariat Bauwesen beraten.
Bachelor und Master Architektur
Mit dem Übergang zur neuen Prüfungsordnung 2025 am 1. Oktober 2025 werden im Bachelor- und Masterstudiengang Architektur keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen. Alle Studierenden werden automatisch mit Beginn des Wintersemesters 2025/26 in die neue Prüfungsordnung überführt.
Umbenennung einzelner Module:
- Einige Module werden umbenannt, jedoch ohne Änderungen der Inhalte.
Bachelor Bauingenieurwesen
Der Übergang zur neuen Prüfungsordnung erfolgt schrittweise.
Im Wintersemester 2025/26 startet das erste Semester nach der neuen Prüfungsordnung 2025. Im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen endet die Übergangsfrist für die Prüfungsordnung 2018 am 30. September 2029. Studierende, die ihr Studium bis dahin nicht abgeschlossen haben, werden ab dem 1. Oktober 2029 automatisch in die Prüfungsordnung 2025 überführt.
Empfehlung für Studierende:
- Höhere Semester (ab dem 4. Semester): Es wird empfohlen, das Studium möglichst nach der PO 2018 abzuschließen.
- Niedrigere Semester (1. bis 3. Semester): Ein früherer Wechsel kann sinnvoll sein. Studierende sollten die Vor- und Nachteile individuell abwägen.
Viele Fächer der PO 2018 werden weiterhin angeboten, entweder als reguläre Veranstaltungen oder inhaltlich angepasste Prüfungen gemäß der Anrechnungstabelle.
Für detaillierte Informationen sollten sich Studierende frühzeitig mit den zuständigen Professorinnen und Professoren austauschen. Zudem wird empfohlen, die Prüfungsordnung 2025 und die Anrechnungstabelle Bachelor Bauingenieurwesen einzusehen.
Änderungen im Grundstudium durch die neue Prüfungsordnung:
Durch den Wechsel zur neuen Prüfungsordnung ändern sich im Grundstudium mehrere Module.
Umbenannte Pflichtmodule:
- Tragwerkslehre 1 (1. Sem.) → Technische Mechanik 1 (1. Sem.)
- Tragwerkslehre 3 (3. Sem.) → Technische Mechanik 2 (2. Sem.)
- Stahlbetonbau 1 (3. Sem.) → Massivbau 1 (3. Sem.)
- Stahlbetonbau 2 (4. Sem.) → Massivbau 2 (4. Sem.)
- Bauphysik 2 (4. Sem.) → Nachhaltigkeit 2 – Bauphysik (Wahlpflichtmodul)
- Vermessungskunde (4. Sem.) → Vermessung (4. Sem.)
- Massivbau 1 (5. Sem.) → Massivbau 3 (5. Sem.)
- Massivbau 2 (6. Sem.) → Massivbau 4 (Wahlpflichtmodul KT)
Neue Module:
- Nachhaltigkeit 1 – Baustoffkunde (2. Sem.)
- Digitales Bauen (5. Sem.)
Verschobene Module:
Einige Module bleiben inhaltlich bestehen, werden aber in andere Semester verlegt.
- Siedlungswasserwirtschaft 1 → 2. Semester
- Bauphysik → 3. Semester
- Baustatik 1 → 4. Semester
- Projektsteuerung → 4. Semester
- Wasserwirtschaft 1 → 4. Semester
Neue Wahlpflichtmodule:
Folgende Module waren in der PO 2018 Pflichtmodule und sind künftig allgemeine Wahlpflichtmodule:
- Tragwerkslehre 2
- Bauphysik 2
Änderungen in den Schwerpunkten durch die neue Prüfungsordnung:
Auch in den einzelnen Schwerpunkten gibt es mehrere Anpassungen.
Konstruktion und Tragwerksplanung (KT)
- 5. Semester:
- Massivbau 3 (ehemals Massivbau 1) bleibt als Pflichtmodul bestehen.
- Grundbau 2 entfällt als Pflichtmodul und wird künftig als Wahlpflichtmodul KT angeboten.
- 6. Semester:
- Alle Module der PO 2018 entfallen.
- Es sind nur noch Wahlpflichtmodule und das neue „Integrale Projekt“ (10 Credit Points) zu belegen.
Hinweis für Studierende im Schwerpunkt Konstruktion und Tragwerksplanung:
Bitte beachten Sie die spezifische Liste der Wahlpflichtmodule KT in der PO 2025. Diese Module sind gezielt auf den Schwerpunkt Konstruktion und Tragwerksplanung ausgerichtet. Eine Übersicht der allgemeinen Wahlpflichtmodule sowie der Wahlpflichtmodule KT finden Sie in den Studienverlaufsplänen.
Infrastrukturplanung (IP)
- 5. Semester:
- Die Module Geografische Informationssysteme und Verkehrstechnik entfallen und werden künftig als Wahlpflichtmodule IP geführt.
- Neu als Pflichtmodule im 5. Semester sind:
- Wasserwirtschaft 2
- Straßenwesen 2
- Siedlungswasserwirtschaft
- Verkehrsplanung und ÖPNV
- 6. Semester:
- Alle Module der PO 2018 entfallen.
- Es sind nur noch Wahlpflichtmodule und das „Integrale Projekt“ (10 Credit Points) zu absolvieren.
Hinweis für Studierende im Schwerpunkt Infrastrukturplanung:
Bitte beachten Sie die spezifische Liste der Wahlpflichtmodule IP in der PO 2025. Diese Module sind gezielt auf den Schwerpunkt Infrastrukturplanung ausgerichtet. Eine Übersicht der allgemeinen Wahlpflichtmodule sowie der Wahlpflichtmodule IP finden Sie in den Studienverlaufsplänen.
Baumanagement und Projektsteuerung (BP)
- 5. Semester:
- Bau- und Fertigungsverfahren entfällt als Pflichtmodul und wird künftig als Wahlpflichtmodul BP angeboten.
- Folgende Pflichtmodule bleiben bestehen:
- Stahlbau 1
- Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
- Straßenwesen 2
- Baustatik 1 wird in der PO 2025 ins 4. Semester verschoben.
- 6. Semester:
- Alle Module der PO 2018 entfallen.
- Es sind nur noch Wahlpflichtmodule und das „Integrale Projekt“ (10 Credit Points) zu absolvieren.
Hinweis für Studierende im Schwerpunkt Baumanagement und Projektsteuerung:
Bitte beachten Sie die spezifische Liste der Wahlpflichtmodule BP in der PO 2025. Diese Module sind gezielt auf den Schwerpunkt Baumanagement und Projektsteuerung ausgerichtet. Eine Übersicht der allgemeinen Wahlpflichtmodule sowie der Wahlpflichtmodule BP finden Sie in den Studienverlaufsplänen.
Master Bauingenieurwesen
Im Masterstudiengang Bauingenieurwesen endet die Übergangsfrist zur neuen Prüfungsordnung am 30. September 2027.
Entfall des Schwerpunkts Brandschutz:
- Der Schwerpunkt Brandschutz wird künftig nicht mehr angeboten.
- Pflichtmodule des bisherigen Schwerpunkts bleiben jedoch vorerst als Wahlpflichtmodule bestehen.
- Ausnahmen: Die beiden Module
- Ingenieurmethoden im Brandschutz/Brandschutzbemessung entfällt vollständig nach Ende der Übergangsfrist.
- Ingenieurmethoden im Brandschutz/Brandschutzsimulationen entfällt vollständig nach Ende der Übergangsfrist.