Master Architektur: Bitte beachten Sie, dass bei der Anrechnung des BPMO mit 12 CrP Ihr Master-Abschluss nicht die internationalen Standards nach der UNESCO-UIA-Charta erfüllt. Sofern Sie das BPMO als zusätzliche Leistung eintragen lassen, sind Sie hiervon nicht betroffen und auch auf nationaler Ebene gibt es keine Einschränkungen bzgl. der Eintragung in der Architekten- und Stadtplanerkammer. Ausführliche Informationen finden Sie unter Anerkennung des Studiengangs Architektur

Das Betriebspraktische Modul ist ein Wahlpflichtfach im Masterstudiengang Architektur.