Das Grundpraktikum ist eine Vorleistung und
somit kein Bestandteil des Studiums.

Sprechstunde nach Vereinbarung (per E-Mail)

Sollten sie Fragen oder Probleme rund um Ihr Grundpraktikum haben, so melden sie sich bitte per eMail mit Darstellung der Frage bzw. des Problems. Zahlreiche Punkte können so bereits geklärt werden. Sollte dies per eMail nicht möglich sein, so wird ein Termin vereinbart. 

Formblatt Grundpraktikum Baustelle
Formblatt Grundpraktikum Ausbildung
Vorlage Wochenbericht
Textvorlage für eine Bestätigung über ein geleistetes Grundpraktikum
Präsentation "Das Grundpraktikum | Informationen und Tipps" aus der Einführungswoche

Alle aktuellen Informationen auch im Moodle-Kurs Grundpraktikum Bauwesen
Sie wollen bei uns an der Hochschule Ihr Studium beginnen und frühzeitig alle Informationen zum Grundpraktikum einsehen? Bitte schreiben Sie eine kurze Mail (Betreff „Moodle Gast-Zugang“), um die Einloggdaten für das Portal zu erhalten.

 

Meldung vom 04. März 2022:
Der Prüfungsausschuss hat am 15.02.2022 einen Beschluss über eine Übergangsregelung bei der Anerkennung des Grundpraktikums gefasst: Die Abgabe des Antrages bis Ende des 3. Semesters sowie die Sperre für Anmeldungen ab dem 5. Semester bleiben bis zum Ende des WiSe 2022/23 ausgesetzt. Das Grundpraktikum muss allerdings bis zur Anmeldung des Kolloquiums anerkannt werden. Sollten dann Mängel festgestellt werden, müssen diese VOR dem Kolloquium abgestellt werden, gegebenenfalls auch fehlende bzw. nicht anerkannte Praktika nachgeholt werden!

Ab dem Sommersemester 2023 gilt die in der Grundpraktikumsordnung genannte Frist zur Abgabe des Antrages für alle Studierende!

 

Untenstehende Meldung vom 20. Mai 2021 ist ausgelaufen und nicht mehr gültig!

Meldung vom 20. Mai 2021:
Da es aufgrund der Pandemie derzeit schwierig ist einen Platz für ein Baustellenpraktikum zu bekommen und somit noch fehlende Wochen abzuleisten, hat der Fachbereich einen Beschluss gefasst:

Studierenden, die im SoSe 2021 oder WiSe 2021/22 ihr Studium erfolgreich abschließen (alle Module inkl. Bachelorthesis und Kolloquium), werden noch fehlende Wochen des Grundpraktikums erlassen. Die Anerkennung des Grundpraktikums erfolgt erst, wenn alle sonstigen Leistungen eingetragen sind.

Diese Regelung ist für den oben genannten Zeitraum befristet!

 

Bitte beachten Sie:

Laut Prüfungsordnung soll das Grundpraktikum bis Ende des 3. Semesters absolviert und anerkannt werden. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, sind Sie für die Anmeldung zu Prüfungen ab dem 5. Fachsemester bis zur erfolgreichen Anerkennung des Grundpraktikums gesperrt. Bitte beachten Sie dies bei der Organisation Ihres Studiums.