Nachweis, dass Sie weiterhin BAföG beziehen dürfen
(i.d.R. im 4. Semester zu beantragen)

Voraussetzung:
In der Regel müssen 80% der Leistungen bestanden sein.

Ablauf

Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) können Sie vollständig online über das Verwaltungsportal des Landes Hessen stellen:

🔗 Zum Online-Antrag

Dort finden Sie den stets aktuellen Link zum Antrag, Informationen zur BAföG-App sowie den Zugang zum Dokumentenupload.

Falls ein Leistungsnachweis für das 4./5. Semester erforderlich ist, generieren Sie diesen bitte in Ihrem E-Campus und laden ihn direkt über den oben genannten Dokumentenupload hoch.

Sollte Ihr Antrag aufgrund von Unklarheiten zur erreichten ECTS-Anzahl abgelehnt werden, werden Sie aufgefordert, sich mit dem BAföG-Verantwortlichen Ihres Fachbereichs in Verbindung zu setzen. Bei ihm reichen Sie ihre Leistungsübersicht und den Vordruck bitte per Email ein.

Kontakt:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (ab 01.04.2025)

 

Semesteranrechnungsbescheinigung

Diese Bescheinigung muss dem BAföG-Amt vorgelegt werden, wenn Sie den Studiengang und/oder die Hochschule gewechselt haben.

Laden Sie den hinterlegten Vordruck [PDF] herunter und füllen Sie ihn mit folgenden Angaben aus:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Name der bisherigen Hochschule / des bisherigen Studiengangs
  • Senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den folgenden Anhängen:
    • Den vollständig ausgefüllten Antrag (Pflicht)
    • Falls bereits Leistungen anerkannt wurden, zusätzlich die Leistungsübersicht des vorherigen Studiums als PDF.