1. Nachweis, dass Sie weiterhin BAföG beziehen dürfen   (i. d. R.  im 4. Sem. zu beantragen)

In der Regel müssen alle Fächer des 1. und 2. Semesters vollständig bestanden sein oder im vierten Semester müssen mindestens 80% aller Leistungen aus den ersten drei Semestern bestanden sein, um eine positive Bescheinigung des Fachbereichs zu erhalten.

ABLAUF:
Den ausgefüllten Vordruck des BAföG-Amtes, eine aktuelle Studienbescheinigung und Ihre aktuelle Leistungsübersicht senden Sie bitte an:
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Welchen Vordruck sollten Sie wählen:

Sie sind aktuell im 3. oder 4. Semester:  Vordruck

Sie sind aktuell im 5. Semester oder höher: Vordruck

Herr Prof. Vogelsberg wird Ihre Unterlagen prüfen und den Bescheid an Sie zurücksenden. Damit wenden Sie sich wieder an das BAföG-Amt.

 

2. Semesteranrechnungsbescheinigung

Diese Bescheinigung müssen Sie dem BAföG-Amt vorlegen, wenn Sie den Studiengang oder/und  die Hochschule gewechselt haben.

Den hier hinterlegten Vordruck (PDF) laden Sie bitte runter und füllen ihn mit ihren Angaben aus: Name, Matrikelnummer, Name d. Hochschule/des Studiengangs, wo Sie vorher studiert haben.

Sie schreiben uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den entsprechenden Anhängen:

a) auf jeden Fall den ausgefüllten Antrag!

b) falls Leistungen anerkannt wurden, bitte auch die  Leistungsübersicht des vorigen Studiums als PDF anhängen.