Prüfungs-Anmeldungen starten immer 4 Wochen nach Semesterbeginn und enden am letzten Freitag - drei Wochen vor der ersten Prüfungswoche. Daraus folgt:
FB-Bau Anmeldeschluss im SoSe 2024 für Klausuren/Übungen/Projekte ist der 21.06.2024
1. Klausurenphase - die ersten zwei Wochen im Anschluss an die Vorlesungszeit
1. Semester
- Bauinformatik 1
- Mathematik 1
- TWL 1
- Grundl. Verkehr /Wasser
2. Semester
- Straßenwesen 1
- TWL 2
- Geschichte u. Theorie
- Baukonstruktion 2 / Tragwerksentw.
- Wasserwirtschaft 1
3. Semester
- Projektsteuerung (4. Sem. Architektur)
- Baubetriebswirtschaft u. -organisation
- Bahnsysteme und Bahntechnik
- TWL 3
- Baurecht
4. Semester
- Baumanagement
- Bauphysik 2
- Grundbau 1
- Vermessung
- SiWaWi 1
5. Semester
- Straßenwesen 2
- Bau- u. Fertigungsverfahren 1
- Grundbau 2
- Stahlbau 1
- AVA
- Baustatik 1
- Ing.Hydrologie
- Wasserversorgung
- Holzbau-Grundlagen
6. Semester
- Baustatik 2
- GIS
- Stahlbau 2
- SiWaWi 2
- Verkehrsplanung und ÖPNV
Bitte beachten: Laut Prüfungsordnung soll das Grundpraktikum bis Ende des 3. Semesters absolviert und anerkannt werden. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, werden Sie für die Klausuren im 5. und 6. Semester gesperrt!
Abmelden von Prüfungen
Bis eine Woche vor dem Termin ist dies online ohne Angabe von Gründen möglich, solange im zugehörigen moodle-Kurs keine anderen Fristen genannt werden.
Ist die Klausur in weniger als einer Woche, ist für eine Abmeldung ein ärtzliches Attest vorzulegen. [Vordruck] Dieses muss innerhalb von 3 Werktagen im Sekretariat Bau im Original vorliegen. (Allg. Bestimmungen f. Bachelor-/Master-Prüfungsordnungen, § 11, Abs. 2, 4)
Das Präsidium der THM hat am 29. April 2014 ein "hochschuleinheitliches Verfahren bei krankheitsbedingtem Rücktritt von Prüfungsleistungen" sowie die hochschuleinheitliche Verwendung eines Hochschuleinheitlichen Vordrucks "ärztliches Attest" beschlossen. Dies bedeutet, dass das Verfahren ab dem 1. Juni 2014 für alle Studierenden der THM hochschuleinheitlich anzuwenden ist.
Beschluss vom 29. April 2014 (Beschluss-Nr. 131/2014) des Präsidiums
Die entsprechenden Formulare können Sie hier downloaden: [PDF]
Die Atteste können an der Info/Wiesenstraße abgegeben werden oder postalisch an das Fachbereichssekretariat gesendet werden. Da erhalten Sie einen Datumseingangsstempel auf dem Attest, wodurch nachvollziehbar wird, dass Sie die Einreichungsfrist eingehalten haben.
Es werden nur korrekt ausgefüllte Atteste (Arzt + Studierende) akzeptiert. Eine spätere Nachrreichung ist nur innerhalb der Frist möglich!
Postanschrift für Versand lautet: THM, FB Bauwesen, Wiesenstraße 14, 35390 Gießen.
Klausurpläne und Wegbeschreibung
Sie finden die Klausuren online unter folgendem Pfad: Studium > Termine > Klausurpläne
Bestehen / Nichtbestehen
Details hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen im § 12.
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Bachelor: Es sind 2 Wiederholungen einer Prüfungs- oder Teilleistung möglich, also insgesamt 3 Versuche. (Gegebenenfalls können noch Joker gezogen werden - siehe Joker-Regelung)
Master: Es sind 2 Wiederholungen einer Prüfungs- oder Teilleistung möglich, somit sind es insgesamt 3 Versuche.
Details hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen im § 13.
Joker Regelung an der THM / Härtefall-Regelung
Ab dem 1. Oktober 2019 gelten die Regelungen zu den Jokerversuchen für alle Bachelorstudierende der THM. Joker sind zusätzliche Wiederholungsversuche für nicht bestandene Prüfungsleistungen oder-teilleistungen. Sie können zu den regulären zwei Wiederholungsversuchen in Anspruch genommen werden. Während Ihres Bachelorstudiums können einmalig bis zu zwei Joker eingesetzt werden.
Merkblatt zum Einsatz von Jokern
Antrag für Joker-EinsatzJoker-Antrag-BAU online ausfüllbar
Härtefallantrag: Vordruck zum online-Ausfüllen
Änderungen Prüfungsrecht (gültig ab 01.04.2022)
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. April 2022 die alte Rücktrittsregelung von Prüfungen wieder Gültigkeit hat.
Ohne Angabe von Gründen können Sie bis eine Woche vor Prüfungsbeginn schriftlich zurücktreten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dies nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Hinderungsgrund (bspw. Krankheit) geltend machen (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen).