Der barrierefreie Zugang zu Lehrmaterialien ist grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches, inklusives Studium. Das BliZ bietet blinden- seh- und lesebehinderten Studierenden der THM und kooperierender Hochschulen daher die barrierefreie Aufbereitung von Lehrmaterialien und Studienliteratur als kostenfreie Dienstleistung an.

Ab dem 02.12.2024 ist das BliZ außerdem als befugte Stelle nach § 45c Absatz 3 UrhG eingetragen. Befugten Stellen ist es gestattet, veröffentlichte Sprachwerke, die als Text oder im Audioformat vorliegen, für Personen mit Blindheit, Seh- oder Lesebehinderung barrierefrei aufzubereiten, zu speichern und an andere befugte Stellen oder berechtigte Personen weiterzugeben (§ 45c (1) UrhG). Unveröffentlichte Werke, wie z. B. Skripte, Übungsblätter, oder sonstige Lehrmaterialien sind hiervon nicht betroffen.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist die Nutzung der Angebote der befugten Stelle des BliZ mit der Einhaltung gewisser Regeln verbunden. Die Voraussetzungen der Nutzung der Angebote sind im Folgenden beschrieben:

Nutzung der Angebote der befugten Stelle des BliZ an der Technischen Hochschule Mittelhessen

1. Registrierung als berechtigte Nutzerin bzw. berechtigter Nutzer

Vor der Nutzung der Angebote der befugten Stelle des BliZ ist eine einmalige Registrierung notwendig. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und fügen dieser die unterschriebene Benutzungsordnung (barrierefreie PDF), sowie einen Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zur nutzungsberechtigten Personengruppe bei. Die berechtigte Personengruppe umfasst alle Personen, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung, auch unter Einsatz einer optischen Sehhilfe, nicht in der Lage sind, Sprachwerke genauso leicht zu lesen, wie dies Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist (§ 45b Absatz 2 UrhG). Als Nachweis hierfür kann z. B. ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „Bl“ oder „Tbl“, oder ein fachärztliches Attest dienen. Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen wird Ihnen die erfolgreiche Registrierung per E-Mail bestätigt.

2. Bedarfsermittlung

Nach erfolgreicher Registrierung teilen Sie uns bitte mit, welches Werk Sie in barrierefreier Form benötigen (Autor, genauer Titel, ggf. Auflage und ISBN). Sollten Sie ein bestimmtes Format für die Aufbereitung bevorzugen, so lassen Sie uns dies ebenfalls gerne wissen.

Viele barrierefreie Werke sind auch im Sehgeschädigtengerechten Katalog Online (Sehkon) der Universitätsbibliothek Dortmund gelistet. Vor einer Anfrage bei uns prüfen Sie daher bitte ob das gewünschte Werk dort verfügbar ist.

3. Beschaffung und ggf. barrierefreie Aufbereitung

Das BliZ versucht anschließend, das betreffende Werk zu beschaffen und bereitet dieses ggf. barrierefrei für Sie auf. Über den Fortgang dieses Prozesses halten wir sie regelmäßig per E-Mail auf dem Laufenden.

4. Nutzung der barrierefreien Werke

Nach Bereitstellung des Werkes durch das BliZ sind sie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berechtigt, das Werk zu nutzen. Da wir zum einen die Interessen der Urhebenden und Rechtsinhaber*innen und zum anderen den rechtlichen Anspruch der berechtigten Personengruppe vertreten wollen, müssen wir als befugte Stelle sicherstellen, dass Nutzer*innen unseres Services zur Einhaltung bestimmter Regeln angehalten werden. Um einer unrechtmäßigen Vervielfältigung oder Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Dokumente entgegenzuwirken, müssen Nutzer*innen daher durch Unterzeichnung der Nutzungsordnung zusichern, ausgehändigte Dokumente nur für eigene studienrelevante und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden und nicht weiterzugeben. Für eine bessere Nachverfolgung dokumentieren wir die für uns wichtigen Daten der Nutzer*innen dieses Services. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten einer befugten Stelle finden Sie in der Verordnung für befugte Stellen im Urheberrechtsgesetz. Eine Übersicht über alle befugten Stellen nach UrhG der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes.

5. Kosten

Für Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen sowie kooperierender Hochschulen ist die Beschaffung von Literatur, sowie ggf. die barrierefreie Aufbereitung der entsprechenden Werke kostenfrei.

Gerne unterstützen wir auch Studierende anderer Hochschulen bei der Beschaffung von barrierefreier Studienliteratur. Allerdings behalten wir uns vor, Kosten, die uns selbst bei der Beschaffung entstehen, wie z. B. Gebühren des Verlages für die Bereitstellung der Werke, an den betreffenden Studierenden oder die jeweilige Hochschule weiterzugeben. Über evtl. entstehende Kosten werden wir Sie selbstverständlich vorab informieren.   

Auch die ggf. erforderliche barrierefreie Aufbereitung des Werkes ist für Studierende, die nicht an der Technischen Hochschule Mittelhessen oder einer kooperierenden Hochschule immatrikuliert sind, kostenpflichtig. Der Auftrag für eine barrierefreie Aufbereitung kann sowohl durch den Studierenden selbst, als auch die jeweilige Hochschule, im Einzelauftrag oder im Rahmen einer Kooperation erfolgen. Sprechen Sie uns bei Interesse hierzu gerne an.

Kontakt        

Technische Hochschule Mittelhessen
Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ)
Wiesenstraße 14
35390 Gießen

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