Sie studieren an der Technischen Hochschule Mittelhessen.

Sie haben eine Behinderung oder sind krank.

Kommen Sie gerne zu Zeki Öztürk oder David Smida.

Telefonieren Sie mit uns.

Telefon·nummer: 06 41 / 309 24 22

Wir helfen Ihnen gerne im Studium mit der Behinderung oder Krankheit.

 

Sie finden uns in der Wiesen·straße 14.

Wir sind im Haupt·gebäude im ersten Stock.

Das Haupt·gebäude heißt auch: A10.

Daher ist unsere Raum·nummer: A10.1.29

Kontakt:Leichte Sprache - Telefon

  • Herr David Smida
    • Raum: A10.1.29
    • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Telefon: 06 41 / 309 24 32
  • Herr Zeki Öztürk
    • Raum: A10.1.29
    • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Telefon: 06 41 / 309 24 56

Was machen wir genau?

Wir wollen für Sie Barrieren im Studium beseitigen.

Oder zumindest möglichst klein machen.Leichte Sprache -  Inklusion

Eine Barriere ist ein Hindernis.

Damit Sie studieren können wie andere Menschen auch.

Dazu sagt man Nachteils·ausgleich.

Im Hessischen Hoch·schul·gesetz steht:

Studenten sollen Nachteils·ausgleich bekommen.

Wenn Sie Nachteils·ausgleich brauchen:

Dann haben Sie Recht auf Hilfe.

Wir beraten Sie zu allen möglichen Fragen im Studium.

  • Wir helfen Ihnen bei der Einschreibung.Leichte Sprache - Formular

    Das heißt:

    Am Anfang vom Studium müssen Sie Formulare ausfüllen.

    Wir helfen mit den Formularen.

  • Wir bereiten Bücher, Mitschriften und Skripte auf.

    Das machen wir vor allem für Blinde und Seh·behinderte.

    Aber bei Bedarf auch für andere.

    Denn jeder soll alles lesen können.

  • Wir helfen Ihnen bei der Wohnungs·suche.
  • Sie können bei uns Ihre Prüfungen schreiben.

    Wenn Sie mehr Zeit zum Schreiben brauchen.

    Wenn Sie einen sehr stillen Raum brauchen.

    Wenn Sie Hilfs·mittel brauchen.

  • Wir vermitteln Praktika.
  • Wir kennen auch andere Stellen die Ihnen helfen können.

Sie müssen nachweisen:

Dass Sie schwer·behindet sind.Leichte Sprache - Nachweis

Oder chronisch krank.

Dazu brauchen wir ein Attest von Ihnen.

Der Arzt schreibt das Attest.

Da steht:

Was Ihnen fehlt.

Und was Ihre Einschränkung ist.

Wir arbeiten vertraulich.

Was Sie uns sagen bleibt bei uns.Leichte Sprache - Datenschutz

Wir geben nichts über Sie weiter.

Studieren müssen Sie natürlich selbst.

Sie müssen also selbst lernen und arbeiten.Leichte Sprache - Lesen

Und Ihr Studium planen.

Aber wir bauen Barrieren für Sie ab.

Damit Sie eigenständig sein können.

 

 

Was ist Leichte Sprache?

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass ihnen alle Informationen so verständlich wie möglich vermittelt werden.

Ratgeber Leichte Sprache

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammen-Arbeit mit dem „Netzwerk Leichte".

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammen-Arbeit mit dem „Netzwerk Leichte Sprache“ ein Heft erstellt.

Dort stehen Regeln und Tipps für Leichte Sprache.

Das Heft finden Sie im Internet.

So kommen Sie zu der Internet-Seite:
Leichte Sprache - ein Ratgeber (vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Leichte Sprache hilft vielen Menschen.

Zum Beispiel:

Menschen mit Lern-Schwierigkeiten,

Menschen, die nicht so gut lesen können,

Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen.

Die Regeln helfen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ämtern und Behörden beim Schreiben von Texten in Leichter Sprache.

Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht, dass auch das Internet des Bundes barriere-frei sein soll.

Menschen mit Behinderungen sollen Informationen von Behörden leicht finden und verstehen können.

Deshalb gibt es eine Verordnung für Barriere-Freiheit im Internet.

In schwerer Sprache heißt die: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

In der Verordnung steht: Es muss auch Informationen in Leichter Sprache geben.

Info soll zusätzlich im Internet veröffentlicht werden.

So kommen Sie zu der Internet-Seite:
www.gemeinsam-einfach-machen.de