Ab 2021 sollen die Krankenkassen durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz verpflichtet werden ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben die Möglichkeit die elektronische Patientenakte zu verwalten, indem sie Zugriffsberechtigungen erteilen oder entfernen. Die Steuerung der Daten kann der Versicherte über eine App übernehmen. Außerdem soll das elektronische Rezept, die digitale Überweisung, der Mutterpass, der Impfausweis, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonus-Heft in die elektronische Patientenakte integriert werden, sodass alle wichtigen Dokumente gebündelt dem Versicherten vorliegen. Die Übertragung der Daten bei einem Krankenkassenwechsel wird um ein Vielfaches erleichtert. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist.