Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert. Danach hat der Datenschutzbeauftragte

  • auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei Maßnahmen hinzuwirken, die in das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht), eingreifen,
  • die an der Hochschule mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit den anzuwendenden Datenschutzbestimmungen vertraut zu machen,
  • die Hochschulleitung, Abteilungen und Fachbereiche bei der Einführung und Anwendung technisch organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz, bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses und beim Kontakt zum Hessischen Datenschutzbeauftragten zu unterstützen,
  • die zu erstellenden Verfahrensverzeichnisse zu führen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten,
  • neue oder geänderte Verfahren der Datenverarbeitung zu prüfen.

Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei. Er steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Studierenden der TH Mittelhessen als Gesprächspartner in allen Angelegenheiten des Datenschutzes zur Verfügung. Alle Anfragen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.