Arbeitshilfen Datenschutz
Arbeitshilfe Datenschutz Nr. 1 - Datenschutzgerechter Umgang mit E-Mails
Die Arbeitshilfe Datenschutz Nr. 1 - Datenschutzgerechter Umgang mit E-Mails soll eine Orientierungshilfe zum professionellen, sicheren und datenschutzgerechten Umgang mit der elektronischen Post bieten und den täglichen Umgang mit E-Mails erleichtern.
Behandelt werden die Themen Schreiben, Antworten, Sicherheit und Datenschutz sowie Speichern von E-Mails und Anhängen. Angefangen von Äußerlichkeiten (Absender, Betreffzeile, Text und Absenderangaben) über Themen wie Dateianhänge, Erforderlichkeit von Verschlüsselung, Sinn und Unsinn von Disclaimern, Abwesenheitsnotizen und Empfangsbestätigungen werden anhand von zahlreichen Beispielen Datenschutzverstöße (z. B. cc: statt bcc:) erläutert und für die tägliche Arbeit hilfreiche Hinweise zum professionellen und datenschutzgerechten Umgang mit E-Mails gegeben.
Die zweite Auflage enthält die neuen Links nach dem Relaunch der THM-Website.
Arbeitshilfe Datenschutz Nr. 1 - Datenschutzgerechter Umgang mit E-Mails (2. Auflage) als PDF
Arbeitshilfe Datenschutz Nr. 2 - Bildrechte, Fotos und Lizenzen in der Praxis
Die Arbeitshilfe Datenschutz Nr. 2 - Bildrechte, Fotos und Lizenzen in der Praxis gibt Hinweise zum rechtskonformen Umgang mit Bildmaterial bei Veröffentlichungen der THM in Print- oder Onlinemedien.
Die Broschüre geht u.a. auf die Themen Recht am Bild, Erfordernis der Einwilligung nebst Ausnahmen, Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos sowie auf Creative Commons ein und gibt mit vielen Beispielen Hinweise für den Umgang mit Bildern und Bildrechten.
Zusammenfassende Hinweise für die veröffentlichende Stelle und ein Formular Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Personenfotos runden die Broschüre ab.
Arbeitshilfe Datenschutz Nr. 2 - Bildrechte, Fotos und Lizenzen in der Praxis als PDF
eBLMedium 3/2013 - Datenschutz für KMU
Diese Broschüre eBLMedium 3 - Datenschutz für KMU vermittelt Basisinformationen zum Thema Datenschutz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und gibt Ihnen anhand von Beispielen Handlungsempfehlungen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen mit wenig Aufwand effektiv steigern können.
Die Broschüre ist in Kooperation mit dem eBusiness-Lotsen Mittelhessen ebenfalls im Datenschutzprojekt DACH (Datenschutz - Awareness - Compliance - Hochschule) an der THM enstanden.
Informationsbroschüre des eBusiness-Lotsen-Mittelhessen eBLMedium 3/2013 - Datenschutz als PDF
Datenschutz Dokumente Nr. 2: Stellungnahmen der Landesdatenschutzbeauftragten zu hochschulrelevanten Themen (2010 - 2015)
In der Broschüre Datenschutz Dokumente Nr. 2: Stellungnahmen der Landesdatenschutzbeauftragten zu hochschulrelevanten Themen findet sich eine Auswertung der Tätigkeitsberichte der Landesdatenschutzbeauftragten der Jahre 2010 - 2015.
Mit dem Auftrag aus den Datenschutzgesetzen, sog. Tätigkeitsberichte zu erstellen, haben die Landesgesetzgeber für alle, die sich mit dem Datenschutz befassen (müssen), eine wahre Fundgrube geschaffen. Auch für Datenschutzbeauftragte an Hochschulen bieten die Tätigkeitsberichte an Hand von Beispielen aus der Hochschulpraxis rechtliche Hinweise genauso wie hilfreiche Tipps für die praktische Umsetzung des Datenschutzes.
Die vorliegende Broschüre dokumentiert die hochschulrelevanten Themen aus den Tätigkeitsberichten der Landesdatenschutzbeauftragten für die Jahre ab 2010 bis 2015. Alle bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz können über das von der TH Mittelhessen angebotene Datenschutzportal www.zaftda.de abgerufen werden.
Datenschutz Dokumente Nr. 3: Stellungnahmen der Landesdatenschutzbeauftragten zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes Auswertung der Tätigkeitsberichte der Jahre 2014 - 2015
In der Broschüre Datenschutz Dokumente Nr. 3 findet sich eine Auswertung der Tätigkeitsberichte der Landesdatenschutzbeauftragten der Jahre 2010 - 2015 mit dem speziellen Fokus auf Fragen des Beschäftigtendatenschutzes.
Datenschutzverstöße am Arbeitsplatz können weitreichende Folgen haben. Diese Erfahrung musste jüngst eine Mitarbeiterin einer Berliner Einwohnermeldebehörde machen. In 561 Fällen hatte sie unberechtigt auf Meldedaten zugegriffen.
Die Folgen: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die fristlose Kündigung und das Amtsgerichts Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 4.950 €. Die beiden Urteile zeigen exemplarisch: Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen und Datensicherheitsmaßnahmen werden von Gerichten, egal ob Arbeits- oder Strafgerichte, nicht als „Kavaliersdelikte“ eingestuft.
Dabei haben Datenschutzverstöße in Behörden und Unternehmen, egal ob durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber begangen, nicht immer solch dramatische Folgen wie in dem beschriebenen Berliner Fall. Aber sie kommen offensichtlich öfter vor. Zu diesem Eindruck kann man bei der Lektüre der Tätigkeitsberichte der Landesdatenschutzbeauftragten gelangen. Kein Bericht, in dem nicht über Datenschutzverstöße und –pannen am Arbeitsplatz berichtet wird.
Dabei wird anhand von Beispielen aus der Behörden- und Unternehmenspraxis nicht nur beschrieben, was alles schief gehen kann, sondern es werden hilfreiche Hinweise und Tipps für die praktische Umsetzung des Datenschutzes gegeben.