Flyer Datenschutz-Tipps

Nach der DSGVO haben Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz personenbezogFlyer1ene Daten verarbeiten, das Datengeheimnis zu wahren und datenschutzrechtliche Anforderungen nach Art.5 Abs.1 f. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten.

Diese Vorschrift verpflichtet aber auch den Dienstherrn, die Beschäftigten über das Datengeheimnis zu informieren. Für diese Information existiert ein Anschreiben an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem auch eine durch die Beschäftigten zu unterzeichnende Bescheinigung über die Durchführung der Unterrichtung gem. DSGVO für die Personalakte beigefügt ist:

Unterrichtung und Verpflichtung zur Vertraulichkeit gem. DS-GVO (Anschreiben) als PDF

Damit insbesondere neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule die Möglichkeit haben, sich über das Datengeheimnis sowie weitere Grundsätze des Datenschutzrechts zu informieren, gibt es das Faltblatt Datenschutz-Tipp Nr. 1:

Datenschutz-Tipp 1: Vertraulichkeit gem. DSGVO als PDF

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Cover Datenschutz-Tipp 2

Sie geben die PIN zu Ihrer EC-Karte gerne an Freunde, Bekannte und auch Unbekannte weiter? Und dazu verleihen Sie auch gleich noch die EC-Karte? Blöde Frage, werden Sie richtig sagen. Kein klardenkender Mensch gibt eine PIN und seine dazugehörige EC-Karte weiter!

Wie sieht es aber mit dem Passwort aus, das zum Schutz von Daten auf dem Rechner am Arbeitsplatz als Zugangsschutz eingerichtet wurde?  Vor Urlaubsantritt schnell mal das Passwort einer Kollegin oder einem Kollegen mitgeteilt, damit die eingehenden eMails bearbeitet werden können? Dem Vorgesetzten wird das Passwort auf sein freundliches Bitten hin selbstverständlich mitgeteilt? Und vorsichtshalber das Passwort auf der Rückseite der Schreibunterlage am Arbeitsplatz notiert? Die Antwort ist so klar wie bei PIN und EC-Karte:

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 2: Hinweise zur Passwortgestaltung und -verwendung


Cover Datenschutz-Tipp 3

Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörden - Fundgrube für die Datenschutzpraxis www.zaftda.de

Das Internetportal „Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz – ZAfTDa" der Technischen Hochschule Mittelhessen hat sich zur Aufgabe gemacht:

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 3: Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörden


Cover Datenschutz-Tipp 4

Datenträger, egal ob Papier, CD, Festplatte oder USB-Sticks, die personenbezogene Daten enthalten und nicht mehr benötigt werden, dürfen nicht einfach in die Mülltonne "gehauen" werden. Sie müssen datenschutzgerecht vernichtet werden. So müssen etwa Papierunterlagen mit einem Reißwolf der Sicherheitsstufe 3 zerkleinert werden. Die konfettigroßen Teilchen lassen sich dann nicht mehr zusammenfügen.

Was bei der datenschutzgerechten Vernichtung von Datenträgern zu beachten ist, wird in dem Faltblatt "Datenschutz-Tipp 4" der THM beschrieben.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 4: Datenschutzgerechte Datenträgervernichtung


Cover Datenschutz-Tipp 5

Die Terminabstimmung mit mehreren oder vielen Teilnehmern einer Besprechung oder einer Veranstaltung ist häufig nicht ganz einfach. Oft werden E-Mails an die Teilnehmer versandt und um Zustimmung zu der ersten, zweiten oder dritten Terminvariante gebeten. Zurück kommt meistens eine Vielzahl von E-Mails mit unterschiedlichsten Inhalten, die umständlich gesichtet werden müssen und am Ende gibt es doch keinen gemeinsamen Termin.

Schön, dass es im Internet kostenlose Werkzeuge zur Erstellung von Terminumfragen oder zur effizienten Terminfindung gibt. Terminvorschläge oder Umfragen sind schnell erstellt und können per E-Mail an die Teilnehmer gesandt werden. Diese haben dann die Möglichkeit, ihre Namen und mögliche Teilnahme an einem oder mehreren von den vorgeschlagenen Terminen so einzutragen, dass alle Beteiligten sehen können, zu welchem Termin die meisten oder alle Teilnehmer kommen können.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 5: Online-Terminabstimmung mit terminplaner.dfn.de


Cover Datenschutz-Tipp 6

ZENDAS ist die Zentrale Datenschutzstelle der badenwürttembergischen Universitäten und unterstützt die beteiligten Universitäten und ihre Vertragspartner in allen rechtlichen und technisch-organisatorischen Fragestellungen des Datenschutzes in konstruktiver und lösungsorientierter Weise.

ZENDAS berät z. B. bei den im Tagesgeschäft anfallenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen, unterstützt die Hochschulen bei der Erstellung und Pflege der örtlich zu führenden Verfahrensverzeichnisse, wirkt mit bei der Erarbeitung von Fortbildungskonzepten zur Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten und vieles mehr.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 6: Datenschutzhilfe und -info bei ZENDAS


Cover Datenschutz-Tipp 7

Wo liegen die Unterschiede von „An:“, „CC:“, „BCC:“ und wann verwendet man was?
Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Office-Dokumente als E-Mail-Anhang - wo liegt die Gefahr?
Warum kann die Größe des Anhangs ein Problem sein?

Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Kommunikationsmittel E-Mail beantwortet der Flyer Datenschutz-Tipp 7 in übersichtlicher und kompakter Form.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 7: Die häufigsten E-Mail-Ärgernisse vermeiden


Cover Datenschutz-Tipp 8

Bringt eine Videoüberwachung mehr Sicherheit und Schutz oder doch vielmehr eine Einschränkung der persönlichen Freiheit im Alltag?

Die Zahl der Videoüberwachungsanlagen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Immer leistungsfähiger und kostengünstiger werdende Technik, die zudem leicht zu bedienen ist, verführt dazu, immer mehr Bereiche mit Überwachungskameras zu bestücken. Häufig werden Sicherheitsgründe für den immer weiteren Ausbau von Videoüberwachungsanlagen angeführt, meist nach Terroranschlägen oder Verbrechen. Ob Videoüberwachung hier tatsächlich effektiv hilft, ist jedoch sehr umstritten.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 8: Videoüberwachung - Ultima Ratio


Cover Datenschutz-Tipp 9

„Sind Sie schwanger?“

Ob Sie als Bewerberin auf diese oder ähnliche Fragen in einem Bewerbungsverfahren wahrheitsgemäß antworten müssen oder ob Sie gar ein Recht zur Lüge haben, erläutert der neu erschienene Flyer des Datenschutzbeauftragten zum Fragerecht des Arbeitgebers.

Rechtsprechung und Gesetzgebung werden anhand von vielen Fallbeispielen insbesondere für all jene THM-Beschäftigten dargestellt, deren „täglich Brot“ arbeitsrechtliche Fragstellungen nicht sind, die aber dennoch in die Situation kommen, an Auswahlgesprächen teilnehmen zu müssen.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 9: Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren


beitragsbild datenschutz tipp 10

Das Telefon klingelt. Eine wirklich freundliche, Ihnen allerdings fremde, Person überrascht Sie. Die Geschichte ist rasant, die Anruferin möchte herausfinden, ob die eigene Tochter wirklich studiert und möchte Einsicht in deren Leistungsübersicht haben. Die Dame ist höflich, Sie sind es auch und erteilen ihr die gewünscht Auskunft.

Nach dem Telefonat kommen Ihnen Bedenken, ob Sie diese Informationen wirklich hätten herausgeben dürfen.
Zu spät! Sie sind soeben in eine typische Falle von Social Engineering getappt.

Weiterlesen: Datenschutz-Tipp 10: Social Engineering - die unterschätzte Falle im Büro