Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.thm.de veröffentlichte Website der Technischen Hochschule Mittelhessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 16.11.2020 bis 18.12.2020 durchgeführten Selbstbewertung durch das Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten/Ausnahmen nur teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrieren
Der Webauftritt der Technischen Hochschule Mittelhessen wird nicht zentral sondern dezentral von vielen Redakteuren und Redakteurinnen unterschiedlicher Organisationseinheiten inhaltlich verwaltet. Um Barrieren dauerhaft zu minimieren, müssen diese Personen weiter für das Thema sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Grundsätzlich sollten neue Inhalte immer den vereinbarten Anforderungen entsprechen, sowie bereits existierende Inhalte dementsprechend angepasst werden.
Beschreibung
- Einige Grafiken und grafische Bedienelemente sind nicht, oder unzureichend beschriftet.
- Das Untermenü ist mit der Tastatur nur eingeschränkt bedienbar. Darüber hinaus ist der Tastaturfokus häufig nicht zu sehen.
- Die Funktion, die es Studierenden ermöglicht, einen individuellen Stundenplan zu generieren, ist mit Screenreadern nicht zu bedienen.
- Einige Funktionen im Rahmen des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens sind nicht barrierefrei nutzbar.
- Der Chat, mit dem Studierende allgemeine Informationen rund um das Studium an der THM erfragen können, ist mittels Tastatur nur eingeschränkt zu bedienen.
- Einige der innerhalb des Webauftritts verwendeten Farbkombinationen (grüne Schrift auf weißem Hintergrund bzw. weiße Schrift auf grünem Hintergrund) erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Kontraste.
- Einige Dokumente im Webauftritt sind nicht barrierefrei.
Maßnahmen
- Ergänzung fehlender oder unzureichender Beschriftungen.
- Überarbeitung der Untermenüs für bessere Möglichkeiten der Tastaturnavigation und Überprüfung des fehlenden Tastaturfokus.
- Optimierung der Stundenplangenerierung für Screenreader (zur Zeit nur Alternative, siehe unten).
- Anpassung des Chat-Tools für bessere Bedienbarkeit oder Einsatz einer barrierefreien Alternative.
- Vermeidung bestimmter Farbkombinationen, immer unter Berücksichtigung der Corporate Identity.
- Erstellung barrierefreier zukünftiger Dokumente und sukzessive Überführung vorhandener Dokumente in ein barrierefreies Format.
Zeitplan
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt teilweise direkt, sofern es sich um rein technische Anforderungen an das Content-Management-System handelt. Andere Bereiche, wie z.B. barrierefreie Dokumente sind ein kontinuierlicher Prozess, speziell was das Überarbeiten bereits bestehender Dokumente betrifft.
Alternative
Alternativ zur individuellen Zusammenstellung des Stundenplans kann ein Stundenplan mit allen Fächern des jeweiligen Fachsemesters barrierefrei betrachtet werden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.12.2020 erstellt und zuletzt am 24.03.2023 aktualisiert.
Die Prüfung erfolgte durch das Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ)
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Beratungsstelle für digitale Barrierefreiheit der Technischen Hochschule Mittelhessen
Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ)
Wiesenstraße 14
35390 Gießen
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Technische Ansprechpartner für den Internetauftritt:
Referat Neue Medien
Ostanlage 37 - 41
35390 Gießen
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Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weiterführende Links und Informationen
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
- Checkliste und weitere Informationen zum Thema Erklärung zur Barrierereiheit auf LBIT.hessen.de