Anmeldungen und Fristen


Folgende Fristen gilt es für das Sommersemester 2026 zu beachten. Eine Anmeldung erfolgt über den E-Campus für Studierende. Näheres dazu in unserem FAQ-Bereich unter der Frage "Wie melde ich mich für die Klausuren an?".
 

Bitte beachten Sie:
Von April bis Juni 2026 erfolgt eine Systemumstellung des E-Campus, daher haben Sie im kompletten Mai keinen Zugriff auf Ihre Studierendendaten. Bitte sichern Sie sich bis Ende April Ihre Leistungsnachweise, Studien- und BaFöG-Bescheinigungen. Bitte beachten sie auch die weiteren Infos zur Systemumstellung.

Klausuranmeldung: 10. Juni 2026 bis 10. Juli 2026 (23:59 Uhr) für reguläre Prüfungen
Eine Anmeldung zu Nachklausuren und Prüfungen ohne Vorlesung ist vom 01. April 2026 bis zum 22. April 2026 möglich.

Veranstaltungs-Anmeldung für SRW-Fächer: 11. März bis 31. März 2026
(für SRW-Blockveranstaltungen außerhalb der regulären Vorlesungszeit können Sie sich in der Zeit vom 10. Juni bis 30. Juni 2026 anmelden)


Belegausdruck
Achten Sie bitte stets darauf, dass Sie einen aktuellen Belegausdruck über Ihre jeweiligen An- bzw. Abmeldeaktivitäten haben! Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei Ihnen. Bei Problemen mit der Online-Anmeldung wenden Sie sich rechtzeitig an das Sekretariat.

Abmeldung
Eine online-Abmeldung ist bis jeweils 1 Woche vor der jeweiligen Prüfung freigeschaltet. Beispiel: Für eine Prüfung, die am Dienstag, 23. Juli stattfindet, können Sie sich online bis einschließlich Montag, 15. Juli abmelden.

Vertiefungsfächer
Vertiefungsfächer werden im Jahresrhythmus gehalten und nur dann zur Online Anmeldung freigeschaltet, wenn sie im laufenden Semester angeboten werden. Wenn Sie Prüfungen in Vertiefungsfächern ablegen wollen, die im laufenden Semester NICHT gelesen werden, melden Sie sich bitte im Sekretariat.

Krankheitsbedingter Rücktritt
Für alle Studierende der THM gilt ein "hochschuleinheitliches Verfahren bei krankheitsbedingtem Rücktritt von Prüfungsleistungen". Unter anderem ist die Verwendung des hochschuleinheitlichen Vordrucks "Ärztliches Attest" vorgesehen.