Fristen-News
Anmeldung für SRW-Blockveranstaltungen 7. bis 31. Januar
Liebe Studierende,
sie können sich vom 7. Januar (9:00 Uhr) bis einschließlich 31. Januar 2026 (23:59 Uhr) über den E-Campus zu den MuK-Wahlpflicht-Blockveranstaltungen anmelden.
Dazu gehört das SRW-Modul "Ausbildereignung (AdA 1-3)".
Die endgültige Bestätigung über die Kursteilnahme erhalten Sie in der ersten Februarwoche (02.-06. Februar 2026) vom Fachbereich MuK.
Das gleiche gilt für andere Blockveranstaltungen des Fachbereichs MuK und des Sprachenzentrums.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Ihr Fachbereich
Klausuranmeldung vom 1. November bis 9. Januar
Liebe Studierende!
Sie können sich für Ihre Klausuren/Prüfungen im Wintersemester 2025/26 vom 1. November bis zum 9. Januar 2026 (23:59 Uhr) online über E-Campus anmelden. Anmeldungen nach dem 9. Januar 2026 (23:59 Uhr) können nicht berücksichtigt werden!
Bitte melden Sie sich auch zu den SRW-Modulen und zu den Praktika über das System an.
Anmeldungen im Hauptstudium können nur erfolgen, wenn im Vorfeld die Schwerpunktwahl getroffen wurde.
Sollten bei der Anmeldung etwaige Probleme auftreten, teilen Sie mir dies bitte fristgerecht per E-Mail mit. Hierbei bitte das Modul (Klausur und/oder Praktikum) angeben, sowie den Namen des Prüfers/der Prüferin.
Dieser Anmeldezeitraum gilt auch für
- Joker-Module (Anmeldung dazu muss schriftlich erfolgen)
- Fremd-Module (Formular Zustimmungsverfahren und Modulblatt)
- Anträge an den Prüfungsausschuss (Formular siehe Website)
WICHTIG:
Es gelten die Abmeldefristen (siehe PO):
"Wer an einer angemeldeten Klausur (ohne sich abzumelden) nicht teilnimmt, gilt als durchgefallen. Deshalb kann und sollte man sich bis spätestens 1 Woche vor den Klausuren wieder abmelden, falls man nicht gut vorbereitet ist. Bei kurzfristiger Krankheit (Tage vor der Klausur) müssen Sie sich nach dem Verfahren "Abmelden im Krankheitsfall" (siehe Website) abmelden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus."
Manuela Juraszczyk-Hennig
Fachbereichssekretariat EI
Äquivalenzlisten ab sofort verfügbar
Liebe Studierende,
im Bereich Prüfungsordnungen finden Sie ab sofort die Äquivalenzlisten für Ihren Modul-Abgleich bei geplantem ELI PO-Wechsel (2017 in 2020) bzw. Studiengangswechsel ERE zu ELI.
Bitte tragen Sie sich auch in den Moodle-Kurs ELI PO Wechsel 2017 => 2020 (Einschreibeschlüssel: ELI_PO2017) ein, der zur Kommunikation rund um den Wechselprozess dient.
Ihr Fachbereich
Systemumstellung: Online-Dienste ab 21. Mai nicht verfügbar
Zum 01. Juni 2021 stellt die THM auf das neue Campus Management System "E-Campus" für Studierende um.
Das hat zur Folge, dass die Online Dienste vom 21. Mai 2021 (abends) bis einschließlich 31. Mai 2021 abgeschaltet werden. Auch die Serviceabteilungen der THM haben in dieser Zeit keinen Zugriff auf die Systeme. Wir empfehlen Studierenden, sich vor der Portalsperrung ggf. Studienbescheinigungen oder Leistungsübersichten auszudrucken oder zu speichern, sofern sie diese im o.g. Zeitraum benötigen.
Wie geht es weiter ab dem 01. Juni?
- Studierende finden die gewohnten Online Dienste integriert im "E-Campus". Dort können Sie u.a. Studienbescheinigungen oder Leistungsübersichten herunterladen und den Link zur Prüfungsanmeldung aufrufen.An den Zugangsdaten ändert sich nichts. Bitte verwenden Sie zur Anmeldung weiterhin den THM-Benutzernamen mit dem zugehörigen THM-Passwort. Sollte das Passwort abgelaufen sein, hilft das InfoCenter THM.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der THM haben wie gewohnt Zugriff auf die Online Dienste.
Moodle-Kurs zur neuen Prüfungsordnung
Liebe Studierende,
wie in der Infoveranstaltung zur neuen Prüfungsordnung PO2020 bekannt gegeben, finden Sie hier den Link zum Moodle-Kurs:
Moodle-Kurs ELI PO Wechsel 2017 => 2020 (Einschreibeschlüssel: ELI_PO2017) .
Dieser Moodle Kurs dient zur Information und Kommunikation rund um den Wechselprozess und es ist ratsam sich dort einzuschreiben um die aktuellsten Informationen zur Hand zu haben.
Für alle, die bei der Veranstaltung nicht dabei sein konnten, wird es eine zustäzliche Informationsveranstaltung geben. Der Termin wird zeitnah kommuniziert.
Ihr Fachbereich
Einstellung des Studiengangs ERE zum 31.03.2024
Sehr geehrte Studierende des Bachelorstudiengangs „Elektrische Energietechnik für regenerative Energiesysteme“,
aufgrund der seit Jahren geringen Anmeldezahlen wird leider der Studiengang „Elektrische Energietechnik für regenerative Energiesysteme“ (ERE) zum 31.03.2024 eingestellt. Bis zu diesem Datum haben Sie die Möglichkeit, nach der Prüfungsordnung 2015, Version 2 mit der letzten Änderung vom 09. Januar 2017 [Link] Ihr Studium im Bachelorstudiengang ERE fortzusetzen und abzuschließen.
Sollten Sie Ihr Studium nicht bis zum 31.03.2024 abgeschlossen haben oder vorher absehen, dass Sie bis dahin den Abschluss nicht erreichen werden, können Sie auch gerne in den Bachelorstudiengang „Elektro- und Informationstechnik“ mit dem ab Wintersemester 2021/22 neu eingeführten Schwerpunkt „Elektrische Energietechnik für regenerative Energiesysteme“ wechseln.
Für einen Studiengangwechsel ist die rechtzeitige Immatrikulation vor Beginn eines Semesters erforderlich. Immatrikulationsfristen finden Sie [hier].
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Prof. Dr.-Ing. Cathrin Schröder
Studiendekanin Fachbereich Elektro- und Informationstechnik
Studiengänge AUT, ELE, IKT laufen zum 31. März 2020 aus
Sehr geehrte Studierende des Studiengangs Automatisierungstechnik,
Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnik,
Ihr Studiengang läuft zum 31.03.2020 aus. Zu diesem Termin erfolgt eine automatische Exmatrikulation. Wenn Sie daher gerne in den Studiengang Elektro- und Informationstechnik wechseln möchten, beachten Sie bitte die dazugehörigen Fristen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester.
Die Frist zum 15. Januar 2020 ist unbedingt einzuhalten. Zu diesem Termin müssen alle Unterlagen im Studiensekretariat eingereicht werden. Bedenken Sie bitte auch Bearbeitungsfristen zur Fachsemestereinstufung, die durch die Studiendekanin erfolgen muss.
Die Anerkennung Ihrer im bisherigen Studiengang erbrachten Leistungen für den neuen Studiengang erfolgen dann sobald Sie ab dem 01.04.2020 im neuen Studiengang immatrikuliert sind. Dazu wenden Sie sich bitte Anfang des Sommersemesters 2020 noch mal an Prof. Dr.-Ing. Cathrin Schröder.
Bitte beachten Sie auch, dass nur abgeschlossene Leistungen anerkannt werden können.