Auszug aus der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik [Stand: 14. April 2021]
§ 6 Zulassung zur Bachelorarbeit
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann erst erfolgen, wenn
a) aus den ersten drei Studiensemestern (für Studierende gemäß § 3a aus den ersten fünf Studiensemestern) alle Leistungen erbracht wurden.
b) die Projektarbeit erfolgreich abgeschlossen wurde.
c) aus den Modulen des gewählten Schwerpunktes der Semester 4 bis 6 (für Studierende gemäß § 3a der Semester 6 bis 8) mindestens 75 CrP erreicht wurden.
§ 7 Bearbeitungszeit und Umfang der Bachelorarbeit, Kolloquium
Der zeitliche Umfang der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. Der erfolgreiche Abschluss der Bachelorarbeit ergibt 12 Creditpoints. Mit einem Kolloquium zur Bachelorarbeit muss der Studierende seine Arbeit fachlich präsentieren und verteidigen. Der erfolgreiche Abschluss des Kolloquiums ergibt 3 Creditpoints. Die Bewertung des Kolloquiums geht mit der Gewichtung der Creditpoints anteilig in die Note der Bachelorarbeit ein. Der Vortrag im Rahmen des Kolloquiums wird in der Regel öffentlich gehalten.
Bevor Sie eine Bachelorarbeit beginnen können, müssen Sie folgende Dinge erledigen:
- Die notwendigen Vorleistungen (Prüfungen) gemäß § 6 a) müssen vom Sekretariat des Fachbereichs vor dem Beginn der Arbeit auf dem Antrag zur Zulassung zur Abschlussarbeit bestätigt werden.
- Sie benötigen eine Referentin oder einen Referenten, die/der das Thema der Abschlussarbeit geprüft und als abschlussarbeitswürdig anerkannt hat. Die/Der Lehrende bestätigt dies durch seine Unterschrift auf dem o.g. Formular, desgleichen die/der Koreferent/in. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung des Sekretariats über die Zulassung zur Arbeit.
- Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird anschließend im Sekretariat abgegeben.
Eine Anmeldung zum Bachelor-Vortrag im Rahmen des Kolloquiums erfolgt über den Moodlekurs "BPP/Bachelor-Seminare" (Einschreibeschlüssel: BPP).