Auszug aus der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik [PO2023 V1, Stand: 1. Juni 2024]

§ 8 Masterarbeit - Zulassung, Bearbeitungszeit, Abgabe, Note

(1) Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn von den im Curriculum (Anlage 2) genannten Modulen alle bis auf maximal zwei erbracht wurden.

(2) Das Modul „Masterarbeit“ besteht aus einem Projekt, das in einer schriftlichen Ausarbeitung (Masterthesis) zu dokumentieren und in einem Kolloquium zu verteidigen ist. Der Bearbeitungszeitraum für das Projekt und die schriftliche Ausarbeitung beträgt 6 Monate.

(3) Die Masterthesis beinhaltet zusätzlich eine Zusammenfassung in angemessenen Umfang, die vom jeweiligen Fachbereich EI bzw. IEM, in dem die Arbeit absolviert wurde, veröffentlicht werden darf. §18 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) ist anzuwenden.

(4) Die Bewertungen der Modulteile Masterthesis und Kolloquium gehen mit der gem. Anlage 2 vorgesehenen Gewichtung in die Berechnung der Note des Moduls „Masterarbeit“ ein. Im Übrigen gilt § 7 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) entsprechend.

(5) Wird die Masterarbeit außerhalb der Hochschule als externe Abschlussarbeit durchgeführt, findet die individuelle Betreuung hochschulseitig durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer des Fachbereichs EI oder IEM statt. Vor Beginn der Abschlussarbeit wird deren Themenstellung von der Betreuerin oder dem Betreuer formal ausgegeben.

Bevor Sie eine Masterarbeit beginnen können, müssen Sie folgende Dinge erledigen:

  • Die notwendigen Vorleistungen (Prüfungen) gemäß Absatz (1) müssen vom Sekretariat des Fachbereichs vor dem Beginn der Arbeit auf dem Antrag zur Zulassung zur Abschlussarbeit bestätigt werden.

  • Sie benötigen eine Referentin oder einen Referenten, der das Thema der Abschlussarbeit geprüft und als abschlussarbeitswürdig anerkannt hat. Diese/Dieser Lehrende bestätigt dies durch ihre/seine Unterschrift auf dem o.g. Formular, desgleichen die/der Koreferent/in. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung des Sekretariats über die Zulassung zur Arbeit.

  • Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird anschließend im Sekretariat abgegeben.

Eine Anmeldung zum Master-Vortrag im Rahmen des Kolloquiums erfolgt über den Moodlekurs "Ingenieurwissenschaftliche Präsentation in Englisch/Deutsch"