Neben den Allgemeinen Bestimmungen der THM (Teil I der Prüfungsordnung) liegen jedem Studiengang fachspezifische Bestimmungen sowie ein Modulhandbuch (Teil II der Prüfungsordnung) zu Grunde.

Die für unseren Fachbereich aktuellen Dokumente sind auf der Seite des zentralen Prüfungsamts in folgenden Bereichen hinterlegt:



Neue Module / geänderte Module

Modulblätter neuer/geänderter Module, die durch das beschleunigte Verfahren genehmigt wurden und noch nicht im gültigen Modulhandbuch abgebildet sind, sind nachfolgend aufgeführt.




 
Wahlpflichtmodule außerhalb des eigenen Studiengangs/Fachbereichs

Falls ein Wahlpflichtmodul belegt werden möchte, dass nicht in der aktuellen Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs vermerkt ist, muss vorab der hochschuleinheitliche Vordruck "Zustimmungsverfahren bei außerhalb des eigenen Studiengangs/Fachbereichs erbrachten Prüfungsleistungen" ausgefüllt und dieser über das digitale Antragsformular an den Prüfungsausschuss gesendet werden.
Dabei sollte das Merkblatt zum Zustimmungsverfahren beachtet werden.